732 B. Ber Wassenstilltand zwischen den Pierbund und der Entente.
"6“ ·
geführt wurden. In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist, soll die
Rückerstattung in Mark erfolgen, und zwar zum prov. Kurse von 1,25 Fr.
für die Mark. Jedoch behalten die alliierten Regierungen sich das absolute
Recht vor, später den Austausch der Markbeträge gegen franz. oder belg.
Franken zu dem gleichen Kurse oder gegen Lieferung von Geldwährungs-
werten auf der Basis von 1,25 Fr. für die Mark zu fordern.
4. Dez. (Wilhelmshaven.) Die engl. Kommission zur Fort-
setzung der Waffenstillstandsverhandlungen zur See trifft ein.
7. Dez. Franz. Vorschlag betr. Verlängerung des Waffenstill-
standes (s. Tl. 1 S. 552).
9. Dez. Vereinbarungen betr. die Rheinschiffahrt.
Die Deutsche Waffenstillstandskommission teilt mit: Auf Grund
von Besprechungen, die am 17. und 18. Nov. in Nancy und am 4. Dez.
in Trier mit der Schiffahrtskommission der Verbündeten gepflogen
worden sind, wurden nachstehende Vereinbarungen getroffen: 1. Die Schiff-
fahrt auf dem Rhein, sowie auf rechtsrheinischen Nebenflüssen, soweit sie
innerhalb der zu besetzenden Zone liegen, wird unter Kontrolle der inter-
alliierten Schiffahrtskommission von dem jetzt tätigen Militär- und Zivil-
personal, sowie den Schiffahrtstruppen der verbündeten Heere ausgeübt,
sofern deutsches Personal nicht genügt oder Polizeidienst erforderlich ist.
2. Sämtliche Transporte, einschließlich Privattransporte, unterliegen der
Kontrolle durch Einsichtnahme in die Schiffspapiere usw. Schwierigkeiten
oder Störungen sind für die Schiffahrt nur dann zu gewärtigen, wenn
gegen bestehende Bestimmungen oder Abmachungen verstoßen wird, oder
wenn die Wünsche der interalliierten Kommission nicht beachtet werden.
3. Zur Sicherung des Schiffahrtspersonals, sowie jenes der Hafenbetriebe
werden blaue Armbinden eingeführt, die in rotem Aufdruck die Buchstaben
C. J. N. (Commission Interalliéce de Navigation) und den Dienststempel der
Sg. West tragen. 4. Der Vorstand der Sg. West (für das gesamte Rhein-
gebiet Hauptmann Roeber) hat ab 9. Dez. seinen Sitz in Köln, Dienstgebäude
der Eisenbahndirektion. Sg. West gilt gegenüber der interalliierten Schiffahrts-
kommission als einzige maßgebende behördliche Vertretung. Anfragen in An-
gelegenheiten der Rheinschiffahrt sind ausschließlich an diese Stelle zu richten.
12.—13. Dez. (Trier.) Verhandlungen betr. Verlängerung des
Waffenstillstandes.
Die Verhandlungen, die im Salonwagen des Marschalls stattfinden,
werden von Marschall Foch mit der Bemerkung eröffnet, der einzige Gegen-
stand der Tagesordnung sei die Verlängerung des Waffenstillstandes. Dann
läßt er durch seinen Generalstabschef Weygand eine Note übergeben,
worin die Verstöße, die bei der Ausführung des Waffenstillstandes von
deutscher Seite vorgekommen sein sollen, verzeichnet sind.
Die Note lautet: Die bei der Ausführung der Bedingungen des Ab-
kommens vom 11. Nov. festgestellten Verstöße sind in beiliegender Note ver-
zeichnet. Auf Grund dieser Verstöße und insbesondere der den alliierten
Kriegsgefangenen widerfahrenen schlechten Behandlung und Mißhandlungen,
ebenso wie auf Grund der Verringerung der den Alliierten seitens Deutsch-
lands gegebenen finanziellen Garantien behält sich das alliierte Ober-
kommando von jetzt ab vor — um sich eine neue Sicherheit zu verschaffen,
wenn es dies für angezeigt erachtet —, die neutrale Zone auf dem rechten
Rheinufer nördlich des Kölner Brückenkopfes und bis zur holländischen
Grenze zu besetzen.