4. Ver Waf#enstilstand zwischen Ventschland und der Entente. (Dez. 12.—13.) 735
bedingungen. Er betont darin, daß Deutschland alles getan habe, was in
seinen Kräften stand, um den Forderungen der alliierten Mächte gerecht
zu werden und dadurch dem Frieden schnell nahe zu kommen. Daß aber
andererseits die Organe der alliierten Mächte in den klaren Wortlaut der
Waffenstillstandsbedingungen Verschärfungen hineingebracht haben, die über
das Ziel, Deutschland wehrlos zu machen, weit hinausgegangen seien. Er
führt aus: Trotzdem Art. 6 des Waffenstillstandsvertrages uns ausdrücklich.
die Zusage gab, daß in allen geräumten Gebieten die Fortführung von
Einwohnern untersagt sei, und dem Eigentum der Einwohner kein Schade
oder Nachteil zugefügt würde, haben in Elsaß-Lothringen Fortführungen
und Ausweisungen stattgefunden und es wird dem Eigentum der Einwohner
Nachteil zugefügt. Trotzdem im Art. 26 gesagt war: „Die Blockade bleibt
im gegenwärtigen Umfange bestehen“ ist die Absperrung Deutschlands da-
durch verschärft worden, daß der Verkehr mit den neutralen Nachbarstaaten
noch weiter eingeengt wurde, als dies im Kriege der Fall war. Eine weitere
Entscheidung geht dahin, das besetzte deutsche Gebiet durch Einbeziehung
in die Absperrung von dem nichtbesetzten Deutschland zu trennen. Dies-
widerspricht nicht nur den Art. 6 letzter Absatz und 26 des Waffenstillstands-
abkommens, sondern auch den Besprechungen im Walde von Compieègne. Ich
gebe aber auch der Hoffnung Ausdruck, daß die jetzigen Verhandlungen
dazu führen werden, daß unbeschadet der Kontrolle der alliierten und asso-
ziierten Mächte die volle Verkehrsfreiheit zwischen dem besetzten deutschen
Gebiet und den übrigen Teilen Deutschlands gewährleistet wird. Mit tiefem
Bedauern muß ich weiter feststellen, daß die wertvolle Zusage, die im Walde
von Compiegne durch einen Zusatz zum Art. 26 die außerordentliche Härte
der Waffenstillstandsbedingungen milderte, bisher nicht gehalten worden ist.
Dieser Zusatz lautete: „Die Alliierten und die Vereinigten Staaten nehmen
in Aussicht, während der Dauer des Waffenstillstandes Deutschland in dem
als notwendig erkannten Maße mit Lebensmitteln zu versorgen.“ Deutsch-
land steht in kürzester Zeit vor der Erschöpfung der für die Verteilung an
die Bevölkerung verfügbaren Lebensmittel. Seien Sie sich selber klar, welche
Verantwortung Sie durch eine weitere Verzögerung der Lebensmittelzufuhr
auf sich laden. Ich verzichte darauf, im einzelnen auszuführen, daß die
Bedingungen des Waffenstillstandsabkommens von Ihrer Seite auch durch
eine für Deutschland ungünstige Auslegung und durch willkürliche Zusätze
verschärft worden sind. Es seien nur erwähnt die schon gestreiften Ver-
schärfungen in bezug auf das Eisenbahnmaterial, die Forderung, rechts-
kräftig verurteilte Prisen auszuliefern, die Eingriffe in das Verkehrswesen
der besetzten Gebiete und die Gefangennahme der auf ihren Vorschlag in
Belgien gelassenen Kranken und Verwundeten. Deutschland hat auch das
auf sich genommen, weil es zum Frieden kommen will. E. schließt mit
einem Appell, der einen möglichst baldigen Friedensschluß und für die
Uebergangszeit Aufhebung der Blockade, baldige Rückgabe der Kriegs-
gefangenen und Abschluß eines Präliminarfriedens anregt. (Den vollstän-
digen Wortlaut der Rede s. in der „Disch. Allg. Ztg.“ 1918 Nr. 637.)
Die deutsche Antwort auf die Note der Alliierten lautet:
Deutsche Waffenstillstandskommission. Vorsitzender: Staatssekretär Erz-
berger. z. Z. Trier, 12. 12. 18. Dem Herrn Marschall Foch, Höchstkom-
mandierenden der alliierten Armeen, Trier, Bahnhof.
In der Anlage beehre ich mich, die deutsche Antwort auf die heute
vormittag übergebene Note über die deutschen Verstöße bei Ausführung des
Waffenstillstandsabkommens vom 11. Nov. 1918 zu überreichen. Es würde
mich freuen, wenn sich im Laufe des morgigen Vormittags eine Verstän-