3. Jur Kriegspelitik Gesterreich-Angarns. 797
betrifft, so muß seine Souveränität wieder hergestellt werden; es muß seine
gesamten afrikanischen Besitzungen behalten. Hiermit soll der Frage der
Entschädigung nicht vorgegriffen werden, die es für erlittene Verluste wird
erhalten können. Serbien wird in seiner Souveränität wiederhergestellt
werden. Als Pfand für unseren guten Willen sind wir geneigt, ihm nach
Billigkeit einen natürlichen Zugang zum Adriatischen Meere, ebenso wie
weitgehende wirtschaftliche Vorteile zu geben. Als erste und unbedingt zu
erfüllende Bedingung wird Oesterreich-Ungarn seinerseits verlangen, daß
das Königreich Serbien in Zukunft jede Verbindung mit irgendwelcher Ge-
sellschaft oder Gruppe, insbesondere mit der „Narodna Obrana“, aufgebe
oder solche Verbindungen unterdrücke, deren politisches Ziel auf die Auf-
lösung der Monarchie gerichtet ist, daß es loyal und mit allen ihm zur
Verfügung stehenden Machtmitteln jede derartige politische Agitation, sei
es in Serbien, sei es außerhalb seiner Grenzen, verhindert und die
Verpflichtung hierzu unter der Garantie der Ententemächte übernimmt.
Die Ereignisse in Rußland zwingen Mich, Meine Gedanken hierüber bis
zu dem Tage vorzubehalten, an welchem dort eine gesetzliche und definitive
Regierung eingesetzt sein wird. Nachdem Ich Dir in dieser Weise Meine
Gedanken auseinandergesetzt habe, werde Ich Dich bitten, daß Du Mir
Deinerseits nach Rücksprache mit den beiden Mächten vorerst die Meinung
Frankreichs und Englands mitteilst, um so das Terrain für ein Ein-
vernehmen vorzubereiten, auf dessen Grundlage offizielle Besprechungen ein-
eleitet werden, die zur Befriedigung aller führen könnten. Indem Ich
gere daß Wir so von beiden Seiten baldigst den Leiden ein Ende setzen
önnen von so vielen Millionen Menschen und von so vielen in Trauer
und Angst befindlichen Familien, bitte Ich Dich, an Meine aufrichtige und
brüderliche Gesinnung zu glauben. Karl. (Den Originaltext s. S. 801 f.)
Nachdem Graf Czernin durch seine Note vom 8. April anerkannt hat,
daß Besprechungen stattgefunden haben, die der Initiative einer Person
entsprungen sind, die im Range weit über ihm steht, ist jetzt die österr.-ung.
Regierung gezwungen, sich über den von ihr zugegebenen Versuch und über
die Einzelheiten der Verhandlungen ihres Delegierten auszusprechen.
Am 12. wird hierauf in Wien amtlich verlautbart: Der von dem
franz. Ministerratspräsidium in seinem Kommuniqué vom 12. April 1918
veröffentlichte Brief S. k. u. k. Apost. Maj. ist verfälscht. Vor allem sei er-
klärt, daß unter der „im Range weit über dem Minister des Aeußern
stehenden Persönlichkeit“", welche, wie in der amtlichen Verlautbarung vom
7. April zugegeben wurde, im Frühjahr 1917 Friedensbemühungen unter-
nommen hat, nicht S. k. u. k. Apost. Maj., sondern Prinz Sixtus von Bourbon
verstanden werden mußte und verstanden wurde, da Prinz Sixtus im Früh-
jahr 1917 mit der. Herbeiführung einer Annäherung der kriegführenden
Staaten befaßt war. Zu dem von Herrn Clemenceau veröffentlichten Brief-
text erklärt das k. u. k. Ministerium des Aeußern auf Allerhöchstem Befehl,
daß S. k. u. k. Apost. Maj. seinem Schwager, dem Prinzen Sixtus von
Bourbon, im Frühjahr 1917 einen rein persönlichen Privatbrief geschrieben
hat, der keinen Auftrag an den Prinzen enthielt, eine Vermittlung beim
Präsidenten der Franz. Republik oder sonstwie einzuleiten und die ihm
gemachten Mitteilungen weiterzugeben sowie Gegenerklärungen zu ver-
anlassen und entgegenzunehmen. Dieser Brief erwähnte die belgische Frage
überhaupt nicht und enthielt bezüglich Elsaß-Lothringens folgende Stelle:
„Ich hätte Meinen ganzen persönlichen Einfluß zugunsten der franz. Rück-
forderungsansprüche bezüglich Elsaß-Lothringens eingesetzt, wenn diese An-
sprüche gerecht wären; sie sind es jedoch nicht.“ Den im Kommunicqué des
franz. Ministerratspräsidiums vom 9. April erwähnten zweiten Brief des