Full text: Die Kriegswirtschaft in Stopl 1914-1919.

weg vorgeschrieben, und alle Einsprüche halfen nichts, sodaß Stolp ver- 
suchen mußte, sich mit den Nachbarkreisen zusammenzuschließen, um 
einen billigen Sammeltransport nach Stolpmünde zusammenzubringen. 
Ehe das aber gelang, waren die Bahnbeschränkungen bereits wieder 
aufgehoben. 
Eine manchmal peinliche Erschwerung der Zuckerversorgung lag in 
der Sachfrage. Schon Ende Juli 1916 wurde „Zur einheitlichen und 
planmäßigen Bewirtschaftung der vorhandenen Bestände“ die Keichs- 
Sackstelle gegründet, bei der alle Verbraucher, also auch die Stadt Stolp, 
monatlich ihren Bedarf anzumelden hatten. Die R3. bestimmte nun, 
daß die von der Sachstelle — für eine sehr hohe Gebühr! — entliehenen 
Säche innerhalb von sechs Wochen zurückgeliefert werden müßten; wer 
das nicht kat, mußte nicht nur den Sack bezahlen, sondern auch eine 
Konventionalstrafe in Höhe des Kaufpreises entrichten. So mußte der 
Magistrat dauernd darum kämpfen, daß die an die Kaufleute ausgege- 
benen Leihsäcke rechtzeitig zurückgegeben wurden, und die Auseinander-- 
sehungen mit der Reichs-Sackstelle nahmen kein Ende. Der Magistrat 
versuchte zwar, neue Säche zu kaufen, aber die waren dann immer aus 
Papierstoff bergestellt, kosteten viel Geld und zerrissen leicht, sodaß der 
Aerger nicht aufhörte. 
Die Kopfportion Zucher betrug ursprünglich 1000 gr im Monat, von 
Mitte 1916 an wöchentlich 200 gr; am 1. 1. 1917 wurde sie auf 750 gr 
monatlich herabgesetzt und blieb auf dieser Höhe stehen bis auf eine kurze 
Zeit im Sommer 1919, wo sie auf 500 gr herabgesetzt werden mußte. Da- 
neben wurden in jedem Jahre besondere Zuckerzulagen für Einmachzwecke 
geliefert. Hieraus ergab sich allerdings immer wieder Anlaß zur Unzu- 
friedenheit. Aus Gründen, die sich nicht übersehen lassen, wurden zwar 
die Großstädte gesondert beliefert; für die übrigen Orte und das platte 
Land wurden zwei Drittel des den Provinzen überwiesenen Vorrats 
nach der Einwohnerzahl verteilt, das letzte Drittel merkwürdigerweise 
nach der Obstbaumzahl. Den Grund für diese Maßregel sah der Ma- 
gistrat darin, daß bei der R3. falsche Vorstellungen über die Konservie-- 
rung des Obstes bestanden, daß sie sich der Ueberzeugung hingab, die 
Früchte würden überwiegend am Orte der Erzeugung eingemacht, wäh- 
rend kalsächlich das in den Landkreisen geerntete Obst zum weikaus größ- 
ten Teil in den Städten verarbeitet wurde. So kam es, daß Stolp 1917 
ursprünglich nur 14 Pfd. Einmachzucker je Kopf erhielt, erst auf drin- 
gende Porstellungen des Magistrats 2 Pfd., während z. B. in Berlin 
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