weg vorgeschrieben, und alle Einsprüche halfen nichts, sodaß Stolp ver-
suchen mußte, sich mit den Nachbarkreisen zusammenzuschließen, um
einen billigen Sammeltransport nach Stolpmünde zusammenzubringen.
Ehe das aber gelang, waren die Bahnbeschränkungen bereits wieder
aufgehoben.
Eine manchmal peinliche Erschwerung der Zuckerversorgung lag in
der Sachfrage. Schon Ende Juli 1916 wurde „Zur einheitlichen und
planmäßigen Bewirtschaftung der vorhandenen Bestände“ die Keichs-
Sackstelle gegründet, bei der alle Verbraucher, also auch die Stadt Stolp,
monatlich ihren Bedarf anzumelden hatten. Die R3. bestimmte nun,
daß die von der Sachstelle — für eine sehr hohe Gebühr! — entliehenen
Säche innerhalb von sechs Wochen zurückgeliefert werden müßten; wer
das nicht kat, mußte nicht nur den Sack bezahlen, sondern auch eine
Konventionalstrafe in Höhe des Kaufpreises entrichten. So mußte der
Magistrat dauernd darum kämpfen, daß die an die Kaufleute ausgege-
benen Leihsäcke rechtzeitig zurückgegeben wurden, und die Auseinander--
sehungen mit der Reichs-Sackstelle nahmen kein Ende. Der Magistrat
versuchte zwar, neue Säche zu kaufen, aber die waren dann immer aus
Papierstoff bergestellt, kosteten viel Geld und zerrissen leicht, sodaß der
Aerger nicht aufhörte.
Die Kopfportion Zucher betrug ursprünglich 1000 gr im Monat, von
Mitte 1916 an wöchentlich 200 gr; am 1. 1. 1917 wurde sie auf 750 gr
monatlich herabgesetzt und blieb auf dieser Höhe stehen bis auf eine kurze
Zeit im Sommer 1919, wo sie auf 500 gr herabgesetzt werden mußte. Da-
neben wurden in jedem Jahre besondere Zuckerzulagen für Einmachzwecke
geliefert. Hieraus ergab sich allerdings immer wieder Anlaß zur Unzu-
friedenheit. Aus Gründen, die sich nicht übersehen lassen, wurden zwar
die Großstädte gesondert beliefert; für die übrigen Orte und das platte
Land wurden zwei Drittel des den Provinzen überwiesenen Vorrats
nach der Einwohnerzahl verteilt, das letzte Drittel merkwürdigerweise
nach der Obstbaumzahl. Den Grund für diese Maßregel sah der Ma-
gistrat darin, daß bei der R3. falsche Vorstellungen über die Konservie--
rung des Obstes bestanden, daß sie sich der Ueberzeugung hingab, die
Früchte würden überwiegend am Orte der Erzeugung eingemacht, wäh-
rend kalsächlich das in den Landkreisen geerntete Obst zum weikaus größ-
ten Teil in den Städten verarbeitet wurde. So kam es, daß Stolp 1917
ursprünglich nur 14 Pfd. Einmachzucker je Kopf erhielt, erst auf drin-
gende Porstellungen des Magistrats 2 Pfd., während z. B. in Berlin
103