Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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Nach  der  Ausladung,  welche  auf  einer  für  anderes  Vieh  nicht  zu  benützenden  Rampe
stattfinden  soll,  sind  die  Thiere,  —  die  Schweine  auf  Wagen  —  in  das  Schlachthaus
zu  verbringen  und  daselbst  unter  polizeilicher  Kontrole  alsbald  abzuschlachten,  bis  zur
Abschlachtung  aber  von  anderem  Vieh  getrennt  zu  halten.

Bei  Schweinetransporten  ist  auf  der  Durchfahrt  die  Entnahme  von  Theilbezügen
aus  den  nach  einer  entfernteren  Station  bestimmten  Sendungen  nur  zulässig,  wenn  die
Theilbezüge  gleichzeitig  aus  mindestens  10  Stücken  bestehen  und  hievon  der  Grenzeingangsbehörde
  behufs  Benachrichtigung  des  zuständigen  Oberamts  Anzeige  erstattet  ist.

0)  Die  dispensationsweise  gestattete  Einfuhr  von  Schlachtvieh  nach  andern  Städten
des  Deutschen  Reichs  wird  der  Hafendirektion  Friedrichshafen  jeweils  bekannt  gegeben
werden.

III.  Die  Durchfuhr  von  Rindern,  Schafen,  Ziegen  und  Schweinen  aus  Italien  ist
unter  Beobachtung  der  Bestimmungen  Ziffer  II.  1—4  gestattet.  Für  Schafe  und  Ziegen
sind  Gesammtzeugnisse  zulässig.

Die  Thiere  dürfen  nur  mittelst  Eisenbahn  und  ohne  unnöthigen  Aufenthalt  durch
das  deutsche  Gebiet  geleitet  werden.

IV.  Auf  die  Einfuhr  und  Durchfuhr  von  Pferden,  Maulthieren  und  Eseln  aus
Italien  finden  die  Vorschriften  Ziffer  II.  1,  3  und  4  entsprechende  Anwendung.

Da  bei  der  Einfuhr  und  Durchfuhr  dieser  Thiergattungen  von  der  Beibringung  von
Ursprungs=  und  Gesundheitszeugnissen  abgesehen  wird,  so  ist  über  das  Ergebniß  der
Untersuchung  des  Gesundheitszustands  derselben  von  dem  beamteten  Thierarzt  ein  besonderes
  Attest  auszustellen.

Gegenwärtige  Verfügung  tritt  am  1.  August  1893  in  Kraft  und  es  treten  mit
diesem  Tage  die  bisherigen  Bestimmungen  über  die  Vieh-Ein=  und  Durchfuhr  aus  Italien
außer  Wirksamkeit.

Stuttgart,  den  6.  Juli  1893.
"  Schmid.