Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

(94) 
kein Waarenmäkler auf eine besondere Waarengattung beschränke, sondern jeder derselben hat 
die Freiheik, in allen Arken Waaren Geschäfce zu schließen. 
8. 
Prüfung der Bewerber. 
Die Kramermeister und Handlungsdepucirten haben, bevor sie bei vorseiender Be- 
sitzung einer Mäklerstelle zur Wahl verschreiten, von den Subsecten, die sich dazu gemel- 
det, zuvörderst diejenigen auszuscheiden, auf welche, wegen gänzlichen Mangels eines oder 
des andern der §. 2. ingleichen §. 6. angegebenen Erfordernisse, gar keine Rücksiche zu neh- 
men ist. Die übrigen Bewerber sind, im Betreff des F. 6. unter lit. c. angezeigten Erfor- 
dernisses, einer besondern Prüfung zu unterwerfen. 
9. 
Prüfungsausschuß. 
Zu diesen Prüfungen ist von den Kramermeistern und Handlungsdeputirten aus ih- 
rem Mittel jedesmal ein Ausschuß von drei Personen zu ernennen, und sind hierzu alle- 
zeit diejenigen auszuwählen, die von dem Fache, sowie (wenn von der Besetzung einer 
Waarenmäkler-Stelle die Rede ist) von der besondern Branche, wofür ein Mäkler zu er- 
wählen ist, vie beste Kenntniß besitzen. Es stehr jedoch nurgedachten Collegis auch frei, 
in Fällen, wo sie es für zweckmäßig erachten, nur zwei Examinatoren aus der Zahl ihrer 
Mitglieder, den dritten aber aus der übrigen Kaufmannschaft zu ernennen. 
10. 
Dessen Verfahren. 
Dieser Pruͤfungsausschuß bescheidet die nach H. 8. hierzu designirten Candidaren, jeden 
besonders, vor sich und sucht, durch vorgelegte Aufgaben und Fragen, zu erforschen, inwie- 
fern jeder derselben mit den für die zu besetzende Stelle erforderlichen Kennenißen ausge- 
rüstet sei. Diese Fragen und Aufgaben, die von den zu Prüfenden auf der Stelle be- 
antworkek und gelöst werden müssen, sind vorzüglich auf das Fach und auf die besendere 
Branche des Handels, wofür ein Makler zu ernennen ist, zu richten, also bei Wechsel- 
Sensalen: auf die Kenntniß der im Handel vorkommendem Münz= und Geld-Sorren, 
Staatspapiere rc. der verschiedenen Coursberechnungen und Arbitrage, der Hauptsätze des 
Wechselrechts u. s. w., bei Waarenmäklern: auf die Kenntniß der in Berrachr kom- 
menden Waarenartikel, ihrer verschiedenen Gattungen, Eigenschaften, Güte, Fehler und 
Verfälschungen, der Verschiedenheiten des Gewichts, der regelmäßigen Länge, Breite und 
Größe der Waaren, der Usancen in Betreff der Tharaberechnungen u. s. w. 
41. 
Fortsetzung. 
Sogleich nach Beendigung dieser Prüfung, und ehe noch der Ausschuß auseinander
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.