Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

(1151 ) 
W 40.) Bekanntmachung, 
die gesetzlichen Vorschriften wegen Vindication der Staatspapiere betreffend; 
dom 21ken September, 1833. 
Nechdem wahrzunehmen gewesen, daß eine, unter dem 18ten August 1819. erlassene, lan- 
desherrliche Verfügung, wodurch die, von einigen Rechtslehrern und dem Appellationgerichte 
den gesetzlichen Vorschriffken wegen Windication der Staakspapiere gegebene beschränkende 
Auslegung gemißbillige und für die Zukunft außer Anwendung gesetze worden, zwar wohl 
von Schrifeftellern angezogen, nicht aber durch die Gesetzsammlung publicirt worden istz 
so wird solche, insoweit sie die Frage selbst enrscheidet, auf Sr. Königlichen Mafestäc 
und Königlichen Hoheic Allerhöchsten Befehl, in der Beilage sub A. hiermit annoch nach- 
träglich zur öffencelichen Kenntniß gebracht. · 
Dresden, den 21sten September 1833. 
Ministerium der Justiz. 
von Koͤnneritz. 
Hausmann. 
A. 
Auszug 
aus einem Decrete an den Geheimen Rath; 
vom 18½n August 1819. 
Se. Königliche Majestäc haben ersehen, was von Höchst Ihrem Geheimen Rathe, über 
die vom Appellationsgerichte, in Betreff der Vindicarion sächsischer Seaakspapiere angenom- 
menen Grundsätze, auf Anlaß rc. mittelst unterthänigsten Vortrags vom 16en Junü dieses 
Jahres angezeigt und zu Höchst Ihrer Enrscheidung gestelle worden ist 2c. 
Was die in den Enrscheidungsgründen des am 1 3ten December 1817. in der Sache 
püblicirten Appellationgerichts-Urthels aufgestellte Behaupkung becrifft, daß der Besitz der 
Scaatspapiere, welche, nach Vorschrife des Mandars vom 26 ken Januar 1775. und der
	        
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