Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

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im Verfolg desselben ergangenen Anordnungen, der Vindication a tertio possessore nicht 
unterworfen seyn sollen, gegen die durch eine Eigenthumsklage begruͤndeten Anspruͤche daran 
nur insofern sicherstelle, als der Besitzer einen zur Erwerbung des Eigenthumerechres ge- 
eigneten Rechtstitel für sich anzuziehen vermöge, so mögen Se. Majestät solches mie der 
Disposition des angezogenen Gesetzes und der auf die Befestigung und Vermehrung des 
Credits der Staakspapiere gerichtecen Absichr desselben, nicht vereinbar finden. Demnach ist 
selbige bei der Entscheidung der etwa vorkommenden ähnlichen Srreitigkeicen niche weiter 
zum Grunde zu legen rc. 
Hiernach ist sich gehorsamst zu achten und das allenthalben weiter Nörhige zu besorgen 
und zu verfügen. 
Gegeben unter Sr. Käöniglichen Majestät Allerhöchskeigenhändigen Unterschrift, auf dem 
tustschlosse zu Pillnitz, am 18ten August 1819. 
Friedrich August. 
G Detlev Graf von Einsiedel. 
D. Karl Christian Kohlschütter. 
Ausgegeben am toten October 1833.
	        
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