Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

('# 124) 
42.) Verordnung der in Evangelicis beauftragten 
Staatsminister, 
die Predigktexte für das Kirchenjahr 1823. s. w. d. a. betr.; 
vom 4ten October 1833 
Von dem Ministerio des Cultus und oͤffentlichen Unterrichts sind die Texte, uͤber welche 
in dem bevorstehenden Kirchenjahre gepredigt werden soll, ausgewaͤhlt und den Geistlichen 
in den Kreislanden, mittels einer in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen abge— 
druckten Verordnung vom heutigen Tage, in einer der letztern beigefuͤgten Beilage bekannt 
gemacht worden. 
Die in Evangelicis beauftragten Staatsminkster wollen nun, daß auch in der Ober- 
lausitz in dem bevorstehenden Kirchenjahre von den protestantischen Geistlichen über diese Terre 
gepredige werden soll, und weisen daher dieselben an, sich, ohne eine weitere Veranlassung 
durch die Oberamts-Regierung zu Budissin zu erwarten, nach der angezogenen Verordnung 
mit zu achten. 
Dresden, am 4½n Ockober 1833. 
Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister. 
von Lindenau. D. Mülller. 
Ausgegeben den 16ten October 1833.
	        
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