Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

( 129) 
Sammlung 
der 
Gesetze und Verordnungen 
für das Königreich Sachsen. 
22stes Stuͤck, vom Jahre 1833. 
  
  
  
— — 
——— — 
M 45) Gesetz, 
die Erhebung des Chausseegeldes betreffend; 
vom gten November 1833. 
W3, Anton, von GOx##S Gnaden, König von Sachsen 2c. 2c. 4c. 
und Friedrich August, Herzog zu Sachsen 2c. 
baben für angemessen erachrec, zu Erleichterung des Verkehrs, und um die bei der bisheri- 
gen Chausseegelder-Erhebung nicht durchgängig beobachtete Berücksichtigung der Verschie- 
denheit der Transporemittel auf eine angemessene Weise herzustellen, die zeitherigen Chaussee= 
Geld-Erhebungsrollen einer sorgfältigen Prüfung unterwerfen zu lassen, und verordnen 
demnach, unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, Folgendes: 
". 1. 
Die bisherigen Chausseegeld-Erhebungsrollen, das darauf bezügliche Patent vom 1sten 
Mai 1804. und alle dem gegenwärtigen Gesetze entgegen laufenden Anordnungen werden, 
vom 1sten Januar 1834. an, außer Wirksamkeit gesetze; dagegen ist 
S. 2. 
dem unter A. anliegenden, von Unserm Finanz-Ministerio vollzogenen Chausseegelder-Tarif 
in allen Punkten, sewohl von den Einnehmern, als den Passanten, unweigerlich nachzu- n 
gehen. 
1833. 
25
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.