Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

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- Datum. ] Seite.]Paragr. 
Finanz-Ministerin m ernennt die Commission zur Untersuchungsführung gegen Di- 
rigenten der Zoll= und Steuerbehörden. 27. Dec. 5S 211. 
— demselben ist die von der Mittelbehörde, rückfichtlich der eines Dienstverbre- 
chens angeklagten Zoll= und Steuerbeamten und Officianten, getroffene Ver— 
fuͤgung berichtlich anzuzeigen. " 1560. 222. 
Firation, s. Biersteucr--= — Branntweinsteuer= Firation, — Chaussec- 1 
gelder. 
Firations= und Pachtverträge, — zeitherige, über General= und Grenzacise, 
Trank= und Biersteuer 2c. sind aufgehoben. . . . . .23.-49l— 3. 
Flachs, s. Ausgangsabgabe. 
Fleis Oosteuer — Fortbestehen der dermaligen Verwaltungsbehörden für selbige.10 = 458 3. 
— wiec lange dieselbe ferner zu erlegen. . . . . . .21.-493. 4. 
Flößerei-Abgaben — dereu fernere Entrichtung. . . . . . 4.-220. 21. 
Formel, s. Erkenntnisse. 
Forstbeamte haben die Grenzbewachung zu unterstüßen. . . . . 334 100. 
Frauenspersonen — SZeugnuisse der als Lehrtochter in eine Entbindungsanstalt auf- 
zunehmenden, s. Geistliche. 
Freiberg — die für die dasige Leih= und Sparcassen-Austalt entworfenen 
Recqgulative und deren Bestätigung. . . . . . . .30.Apr.27fgg. 
— s. Staͤndeversammlung. 
Freihäfen, s. Niederlagen. 
Freiheitsstrafen, s. Strafen. 
Freikarten ——. Gestattung des Transports auf selbige. . . . . 4. Dec. 328. 84. 
Freipässe — deren Ertheilung in den Zollvereinstaaten. . . . 170. 25.x— 
— und Freizeichen — Bestrafung des Mißbrauchs selbiger. . .121. -Ê 1473 30. 
Fristen, s. Handelsgerichtsproceß, — Untersuchungsverfahr en. 
Trohnen, s. Jagdfrohnen. 
G. 
Gassenreuth, f. Anmeldungsstellen. 
Gebühren, s. Pfarr= und Schulämter, — Sportelktare. 6 
—– fsrirte der Superintendenten, s. Pfarr= und Schulämter. 
Gedächtnißtag der Verstorbenen — dessen Verlegung auf den zweiten Adrentsonntag. Oct.1 
Gefängunißstrafen, s. Strafen. 
Geistliche — Ausstellung der Zeugnisse an die in eine Entbindungsanstalt als 
Lehrtöchter aufzunehmenden Frauenspersonen. . . . . .18.Nov.[52. 
— (. Pfarr= und Schulämter. 
Geld, königl. preussisches und conventionsmäßiges — Annahme desselben bei dem 
Zoll und der Branutwein-, Bier-, Wein= und Tabaksteuer. 18. Dec. 4 
— — (. Scheidemunze.- 
Geldbußen — bei deren Vollstreckung in Zoll= und Elbzolluntersuchungssachen ist 
Beschlagnahme von Eigenthumsgegenständen des Verurtheilten zulässig. 7 = 540f.7-1-·. 
— (. Strafen, — Untersuchungsverfahren. 
Geldzinsen, an die Staatscasse zu entrichtende, — können abgelöst werden. 28. Sept. 113 fsg. 
Geleit, s. Gleit. 
Gemeinheitstheilungen, s. Oberamtsregierung, — Oberlausis, — 
Schönburgische Receßherrschaften. 
  
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