Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

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A. 
Zoll-Vereinigungsvertrag 
zwischen Seiner Majestät dem Könige und Seiner Königlichen Hoheit dem 
Prinzen Mitregenten von Sachsen einerseits, und Seiner Majestät dem 
Könige von Preußen, Seiner Hoheit dem Kurprinzen und Mitregenten von 
Hessen und Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen, dann 
Seiner Majestät dem Könige von Baiern und Seiner Majestät dem 
Könige von Würtemberg, andererseits. 
. Mafestät der König und Seine Königliche Hoheit der Prinz Mitregent von 
Sachsen einerseies, und 
Seine Majestät der König von Preußen, Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent 
von Hessen und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen, dann Seine Ma- 
jestät der König von Baiern und Seine Majestät der König von Würtemberg, an- 
dererseire, 
baben, von dem Wunsche beseelt, Ihre Unterthanen der Wohlthaten eines gegenseirig 
freien Handels und gewerblichen Verkehrs in möglichster Ausdehnung theilhaftig zu ma- 
chen, und biedurch zugleich die Entwickelung der Verkehrsfreiheit in Deutschland über- 
bhaupt mehr und mehr zu befördern, Unterhandlungen eröffnen lassen, und zu diesem 
Zwecke bevollmächtige: 
Seine Majestät der König und Seine Königliche Hoheit der Prinz Mitregent von 
Sachsen: « 
AllerhöchstIhrenStaats-undFinanz-Minister,HeinrichAntonvonZeschau, 
Commandeur des Königlich Sächsischen Civil-Verdienst-Ordens 
und 
Allerhöchst Ihren Generallieutenant der Kavalerie, Generaladjukanken, ausserordent= 
lichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Koniglich-Preußischen Hofe, 
Carl Friedrich Ludwig von Watzdorf, Ritter des Königlich Sächstschen 
Rauten-Ordens, Commandeur erster Klasse des Königlich Sächsischen Militair- 
St. Heinrichs-Ordens, Riteer des Königlich Baierischen Se. Hubertus-Ordens, 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Staacs= und Finanzminister, Carl Georg Maassen, 
Ricter des Königlich Preußischen rothen Adlerordens erster Klasse, Inhaber des 
eisernen Kreuzes zweiter Klasse am weißen Bande, Großkreuz des Civil-Verdienst-
	        
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