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Schleusengebühren — deren Erhebung in den Zollvereinstaaten.
desgleichen im Königreiche Sachsen insbesondere.
Schlußzettel der verpflichteten leipziger Makler, s. Leipzig.
Schock= und QOuatembersteuern, s. Steuern und Abgaben.
Schönburgische Lehnsherrschaften — werden dem zweiten Steuerkreise zu-
getheilt.
Schönburgische RKeeeßberrschaften — werden dem dritten Sieuerkreise
zugetheilt. . .
s. Gesammtregierung, – Hroceß= und Vormunoschafts-
Tabellen, — Vorfälle, merkwürdige und Unglücks fälle.
Schriftsteller, s. Bundesbeschluß.
Schul-Aemter, s. Pfarr= und Schulämter.
Schulden, s. Landesschulden, — Obligationen, landschaftliche.
Schul-Inspectionen, s. Pfarr= und Schulämter.
Schul-Lehrer,
Schwarzburg-Rudolstadt, s. Thuringischer Zoll= und Handels-
Schwarzburg-Sondershausen, verein.
s. Sollvereinigung.
Schwerin = Mecklenburg
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Scehäfen, preussische, Sleichmätge Begünstigung des Handels der Zollbereinstaaten
in selbigen. .
Sensale, leipziger, s. Wechsel— und Waaren— Sensale.
Servis-Obliegenheit der Städte, s. Steuern und Abgaben.
Sigmaringen -— Hohenzollern = s. Sollvereinigung.
Solms-Wildenfels, Herrschaft, — wird dem dritten Steuerkreise zugetheilt.
Sondershausen -— Schwarzburg = s. Thüringischer Zoll= und Han-
delsverein.
Sparkassen-Austalt, freiberger, s. Freiberg.
Spielkarten — Beschränkung wegen deren Einfuhr in die Zollvereinstaaten.
s. Stempelimpost.
Spiritus — zu wolcher Zeit die Rectiffcation des Branntweins dazu erfolgen kann.
Spibscheine, s. Kammer-Credit-Kassen-Scheine.
Sporteltaxe für die Zoll= und Steuerbehörden.
Staats-Abgaben, indirecte, s. Abgaben, indirccte.
Staats-Binnenzölle, f. Binnenzölle.
Staatspapiere — Vindication derselben und nachträgliche Bekanntmachung der
durch Decret vom 18. August 1819. bierüber erfolgten landesherrlichen Ent-
scheidung.
Staatsposten — achemung der mit denselben ein - aus- und durchiufihreuden
Worrn
Muster zu einer den Yoststäcken beizufügenden Inhaltserklärung.
Stadt-Steuereinunahmen, (. Accis-Grundsteuern.
Stadtverordnete, s. Städte-Ordnung.
Städte, deren erste Magistratspersonen in die erste Kammer einzutreten haben, (.
Ständeversammlung.
Städte-Ordnung, allgemeine, — Erläuterung der im 9. 5. und 6. des Gesetzes
wegen Publication und Einführung derselben vom 2ten Februar 1832. ent-
haltenen Bestimmungen.
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Dalum.
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4. Dec.
2. Nov.
21. Sept.
4. Dec.
Seite.
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220.
127.
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192.
127.
161.
186.
396-
70 f ag.
115 fg.
312 fg.
443 fg.
449.
85 fag.
Paragr.
17.
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19.
63.
37 — 38.