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No.
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Benennung der Gegenstände.
weise von feinen Merallen und Metallgemischen, Handschuhe von teder und feine
Schuhe aller nrntntttterrr. .. .. .. ..
Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwaaren:
a) Rohes Grrunun ..
b) Gebleichtes, gefaͤrbtes Garn und Zwirn ...... .... ...9
c) Graue Packleinwand und Segellihggg
Anmerk. In Baiern und Würtemberg wie von roher Leinwand (d. und Anmerk.)
) Rohe (unappretirte) Leinwand, Zwillich und Drilligggggg
Anmerk. An den Baierischen und Wurtembergischen Grenzen rechts vom Rheine
Ausnahme. Rohe ungebleichte beinwand gehr frei ein:
aa. in Preußen:
auf der Grenzlinie von teobschütz bis Seidenberg in der Oberlausitz nach Schlesischen
Bleichereien oder Märkten, auch an der Erxenze der Provinz Westphalen nach Blei-
chereien in den westlichen Provinzen;
bb. in Sachsent
auf der Grenzlinie von Radmeritz bis Schandau, ebenfalls auf Erlaubnißscheine;
ec. in Kurhessen:
auf Erlaubnißscheine der Steuerdirection nach Kurhessischen Bleichereien oder Maͤrkten.
e) Gebleichte, gefaͤrbte, gedruckte oder in anderer Art zugerichtete (appretirte) Leinwand,
Zwillich und Drillich, desgleichen rohes und gebleichtes Tisch- und Handtuͤcherzeug,
Eeenene Kittel, auch neue Wäsche "„
f) Bänder, Batist, Borten, Fransen, Gaze, Kammereuch, gewebte Kanten, Schnüre,
Strumpfwaaren, Gespinnst und Tressen-Waaren aus Metallfäden und teinen, jedoch
außer Verbindung mite Eisen, Glas, Holz, teder, Messing und Stal
g) Zwirnspisen .... ... ... . ..
Lichte (Talg-, Wachs-, Wallrath= und Stearinr) ·..........................
LumpenundandereAbfällezurPapier-Fabrication:
a)leinene,baumwolleneundwolleneLumpen....................... ,.....-.....
b) alte Fischernetze, altes Tauwerk und Stricke....