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Benennung der Gegenstände.
Material= und Specerei-, auch Conditorwaaren, und andere Consumtibilien:
à) Bier aller Arc in Fässern, auch Mech in Fässen ““3Rn
b) Brannrweine aller Art, auch Arrak, Rum, Franzbranntwein und versetzke Branntweine.
J) Essig aller Art in Fässen .............................. ...
d)BierundEsscg,mFlaschenoderKrukenemgehend........................ .
e)Oel,tnkslaschenoderKrukeneingehend........... .....................
OWeinundMost,auchCidcr....«....... ............................
Anmerk.WeißeBodensee-WeineüberdieGreuzliuievonLindaubisRottweileingcfiihrt.......
)Butter...........................................................«
Anmerk. Einzelne Stücke, welche eingehen, sind, wenn sie zusammen nicht mehr als drei Pfund wiegen, frei
„h) Fleisch, ausgeschlachteres: frisches, gesalzenes, geräuchertes; auch ungeschmolzenes Fert
Schinken, Speck, Würste; desgleichen großes Wild
i) Früchte:
aa) Südfrüchtee und Blätter:
Ka) Frische Apfelsinen, Citronen, timenen, Pommeranzen und Granaten
Verlangt der Steuerpflichtige die Auszählung, so zahlt er für 100 Seüc
(102# oder 1 Fl. 10 Kr. Verdorbene bleiben unversteuert, wenn sie ir
Gegenwart von Beamten weggeworfen werden.
6) Trockene und getrocknete: Dattkeln, Feigen, Kastanien, Korinthen, Mandeln
Pfirsichkerne, Rosinen, Lorbeeren, auch Pommeranzenschaallin
bb) Frisches Obst und ungekrocknete Cichorienwurzeln auf den Baierischen und
Wärtembergischen Grenzen rechts vom Rhein unterliegen der allgemeinen Ein-
gangsabgabe.
k) Gewürze, nämlich: Galgant, Ingber, Cardamomen, Cubeben, Muskatnusse und
Blumen (Macis), Nelken, Pfeffer, Piemene, Saffran, Sternanis, Vanille, Zimm
und Zimmt-Cassia, JZimmtblühe . . ..
1) Heringe.
m) Kaffee und Kaffeesurrogate