Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

No. 
(258) 
Benennung der Gegenstände. 
  
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Seife: 
a) Grüne und schware ........................ 
b)Gemeineweiße.......... -................. ..-......................... 
c)Feine,inTäfelchenundKugeln....... .................................. 
Spielkarten von jeder Gestalt und Groͤße sind zum Gebrauche im Lande einzufuͤhren ver- 
boten. Werden dergleichen zum Durchgange angemeldet, so wird die Durchgangsabgabe mit 
einem halben Thaler vom Preuß. oder 50 Kreuzern vom Zoll-Centner erhoben. 
Bei der Einfuhr nach Baiern, Wuͤrtemberg und Großherzogthum Hessen, neben Be— 
ruͤcksichtigung der Seempelverornngagaga ..... . ... 
In Sachsen werden die fuͤr das Inland bestimmten eingehenden Spielkarten nach der, 
der Stempelabgabe halber gegebenen besondern Vorschrift behandelt. 
Steine: 
a) Bruchsteine und behauene Steine aller Are, Mühl-, grobe Schleif= und Wetzsteine, 
Tufsteine, Traß, Ziegel= und Backsteine aller Arc, beim Transport zu Wasser, auch 
beim tandtransport, wenn die Sceine nach einer Ablage zum Verschiffen bestimme sind. 
b) Waaren aus Alabaster, Marmor und Speckstein, ferner: unächte Steine in Verbin- 
dung mit unedlen Metallen, auch ächte und unächte geschliffene Steine, Perlen und 
Korallen ohne Fassinnggaga .... 
Anmerk. zu a, und b. 1) Große Marmorarbeiten (Statuen, Büsten und dergleichen), Flintensteine, feine 
, Schleif= und Wetsteine, auch Waaren aus Serpentinstein zahlen die allsemeine 
Eingangsabgabe. 
2) Bruch= und behauene Bausteine bei der Einfuhr auf dem Bodensee, frei. 
3) An den Baierschen und Würtembergischen Grenzen rechts vom Rhein, von 
Mühl= und großen Schleifsteiumien 
4) Lithographir= Steien 6S §HH· · 
Steinkolen: 
Stroh-, Rohr-und Bast-Waaren: 
a) Matten und Fußdecken von Bast, Stroh und Schlllm. 
b) Seroh= und Bastgeflechte, grobe Strohhüre und Decken aus ungespaltenem Soroh, 
Spahn= und Rohrhüte ohne Garnirrrr 
J) feine Bast= und Strohhüf ............ 
 
	        
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