No.
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Benennung der Gegenstände.
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Seife:
a) Grüne und schware ........................
b)Gemeineweiße.......... -................. ..-.........................
c)Feine,inTäfelchenundKugeln....... ..................................
Spielkarten von jeder Gestalt und Groͤße sind zum Gebrauche im Lande einzufuͤhren ver-
boten. Werden dergleichen zum Durchgange angemeldet, so wird die Durchgangsabgabe mit
einem halben Thaler vom Preuß. oder 50 Kreuzern vom Zoll-Centner erhoben.
Bei der Einfuhr nach Baiern, Wuͤrtemberg und Großherzogthum Hessen, neben Be—
ruͤcksichtigung der Seempelverornngagaga ..... . ...
In Sachsen werden die fuͤr das Inland bestimmten eingehenden Spielkarten nach der,
der Stempelabgabe halber gegebenen besondern Vorschrift behandelt.
Steine:
a) Bruchsteine und behauene Steine aller Are, Mühl-, grobe Schleif= und Wetzsteine,
Tufsteine, Traß, Ziegel= und Backsteine aller Arc, beim Transport zu Wasser, auch
beim tandtransport, wenn die Sceine nach einer Ablage zum Verschiffen bestimme sind.
b) Waaren aus Alabaster, Marmor und Speckstein, ferner: unächte Steine in Verbin-
dung mit unedlen Metallen, auch ächte und unächte geschliffene Steine, Perlen und
Korallen ohne Fassinnggaga ....
Anmerk. zu a, und b. 1) Große Marmorarbeiten (Statuen, Büsten und dergleichen), Flintensteine, feine
, Schleif= und Wetsteine, auch Waaren aus Serpentinstein zahlen die allsemeine
Eingangsabgabe.
2) Bruch= und behauene Bausteine bei der Einfuhr auf dem Bodensee, frei.
3) An den Baierschen und Würtembergischen Grenzen rechts vom Rhein, von
Mühl= und großen Schleifsteiumien
4) Lithographir= Steien 6S §HH· ·
Steinkolen:
Stroh-, Rohr-und Bast-Waaren:
a) Matten und Fußdecken von Bast, Stroh und Schlllm.
b) Seroh= und Bastgeflechte, grobe Strohhüre und Decken aus ungespaltenem Soroh,
Spahn= und Rohrhüte ohne Garnirrrr
J) feine Bast= und Strohhüf ............