40Wachsleinwand, Wachsmousselin, Wachstafft, Wachswaaren:
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Benennung der Gegenstände.
1) Hammel ..... ..
g)AnderegSchafvieh,Ziegen,KälbcrundSpanfcrkcl...... ................
Anmerk. Auf den Grenzlinien von Waldmuͤnchen bis Mariahilf bei Passau, und von Schellenberg bei
Salzburg längs der Alpen bis an den Bodensce, werden, nach besonders hierüber zu gewärtigender
Verordnung, Ochsen, Stiere, Kühe und Jungvich gegen ermäßigte Abgabensätze eingelassen.
a) Grobe, schwarze, unbedruckte Wachsleimdaanannddd
b) Alle andere Gattungen, ingleichen Wachsmousselin und Wachstafftt
I) Feine bossirte Wachswaaren
Wolle und Wollenwaaren:
a) Rohe Schafwolll
b) Weißes drei= oder mehrfach gezwirntes wollenes und Kamelgarn; desgleichen alles ge—
färbte nn.
c) Wollene Zeug= und Strumpfwaaren, Tücher (Shawls), Tuch= und Filzwaaren,
Golamentir- Knopfmacher, Sticker= und Putzwaaren „außer Verbindung mit Eisen,
Glas, Holz, Leder, Messing und Stahl, ferner: dergleichen Waaren aus andern
Thierhaaren oder aus letztern und Wolle; endlich Waaren obiger Art in Verbindung
mit andern nicht seidenen Spinnmaterialien .. . . . . ................... . ... ...
ch Teppiche aus Wolle oder andern Thierhaaren, und dergleichen mit Leinen gemischt.. .
Oeltuͤcher aus Roßhaaren zahlen die allgemeine Eingangsabgabe.
Anmert.
Zink:
a) roher ................
b) in Biechen. .............. ......
Zinn und Zinnwaaren:
a) Grode Zinnwaaren, als: Schuͤsseln, 2 öffel, Kessel und andere Gefiße, 2 Roͤhren,
und Platten .......... .......
b) Andere feine, auch lackirte Zinnwaaren, Spielzeug und dergleichen
Anmerk. Von Zinn in Blöcken und altem Zinn wird die allgemeine Eingangsabgabe erhoben.