Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

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55.) Verordnung, 
die Befolgung inbenannter Verordnungen auch in der Oberlausitz betr.; 
vom 4ten December 1833. — 
D. , Allerhöchster und Höchster Anordnung zu Folge, die Verordnung vom 18ten v. M., 
die Aufnahme der Invenkarien, ingleichen die Vermessung und Bezeichnung der Berriebsge- 
räthschaften bei Bierbrauereien und Branneweinbrennereien betreffend (No. 46. der Samm- 
lung der Gesetze und Verordnungen), ingleichen sämmtliche, auf die Reform des indirecten 
Abgabenwesens Bezug habende, annoch ergehende Verordnungen auch in der Oberlausttz 
zur Anwendung kommen und dert ebenfalls volle Güleigkeic baben sollen, so wird solches 
bierdurch zur Nachachtung bekanut gemacht. 
Dresden, den Aten December 1833. 
Gesammt-Ministerium. 
von Lindenau. dvon Zeschau.
	        
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