Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

( 299 ) 
95906.) Bekanntmachung, 
die künftige Erhebung der Accis-Grundsteuern betreffend; 
vom 25sten November 1833. 
Na#n in Folge der beabsichtigten Trennung der Verwaltung der indirecten von der- 
senigen der directen Abgaben, die Erhebung der Accis-Grundsteuern in den alten Erb- 
landen vom 1sten Januar 1834. an, in der Maße, wie solche von da an Seiten der 
Concribuencen, den gesetzlichen Bestimmungen gemäß, zu entricheen seyn werden, an die, mit 
Erhebung der übrigen Grundsteuern an Schocken und Quatcembern (Excraordinarsteuern) 
beauftragten Behörden, die resp. Kreis-, Amts= und Sradt-Sceuereinnahmen, überwiesen 
worden, sonach alle vom 1sten Januar 1834. an fällige Accis-Grundsteuern oder derglei- 
chen Rückstände auf ältere Termine an gedachte Sreuer-Einnahmen, unter Vorzeigung der 
Quictungen über die zuletzt an die Accis-Einnahmen gelelstete Zahlung, abzutragen sind; 
so wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 25sten November 1833. 
Finanz-Ministerium. 
von Zeschau. 
Ausgegeben, den 10ten December 1833. Wilcken
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.