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— Erhebungsfuß
— Bezettelungs= und Verschlußgelder.
— Wie und wie oft der Zolltarif ganz oder zum . zn berchter-
— Verpflichtung zu Entrichtung des Zolles.
— Haftung der Waare. . . . .
—- Verjaͤhrung der Abgabe. . . . . . .
— Verkehr im Innern. . Z„
— Wegfall der Binnenabgaben.
— Desgl. der Communalabgaben.
— Vorbehalt wegen der Communicationsabgaben.
— Besondere Vorschriften für einzelne Landestheile. .
— Wegfall von Befreiungen. .
II. Einrichtungen zur Beaufsichtigung und Erhebung der zölle.
— Straßen und Zeit, an welche der Waarentransport gebunden ist.
— Gurenzbezirk und Grenzbewachung.
— Perpflichtung anderer Angestellter zur Grenzbewachung.
— Waffengebrauch von Seiten der Grenzwächter.
— Beaufsichtigung und Beschränkung des * Waarenverkehre und -
ports im Grenzbezirke. . .
— Gewerbebetrieb im Grenzpdistricte. .
— Waarenverkehr ausserhalb des Grenzbezirks.
— Ermittelung und Erhebung der Zollgefälle insbesondere. . .
— Anstalten zur Befoͤrderung des mittelbaren Durchfuhrhandels. .
— Zollfreie Einbringung der legitimirten Retourwaaren.
— Zur Verarbeitung, oder zur Vervollkommnung, mit der Behinumuns
des Wiederausgangs, eingebrachte Waaren.
III. Von den Uebertretungen der Sollvorschriften. . .
—-s,-.zollContraventtonen,—ZollDefraudatconcn.
IV. Ausführungsvorschriften. . . . . .
— Erlassung der Zollordnung. .
— Auslegung des Zollgesetzes und der dazu achorenden Verordningen.
— Vollziehung des Zollgesetzes. . . . .
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Soll — in welchen Geldsorten derselbe zu entrichten. .
s. Waarenbestände.
Joll-Aemter,
Soll-Aufseher, s. Verwaltungsbehörden.
Zoll-Beamte,
— (. Dienstverbrechen und Dienstvergehangen.
Zoll-Befreiungen finden nicht Staat.
Zoll-Begünstigungen der Gewerbtreibenden in den Follvereinstaaten, in
der Jollgesetzgebung nicht begrundete, — wem selbige zur Last fallen.
—-
einzelner Meßpläßze der Zollvereinstaaten — deren Beschränkung.
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Datum.
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