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Dem Anmelder ist auch gestattet, das Nettogewicht der einzelnen Kolli, wenn er sich die
gesetzliche Tara nicht gefallen lassen will, bei jedem Kollo in der dafür geöffneten Spalte
anzugeben. Er gewinnt dadurch diejenigen Vortheile, welche im §. 13. wegen der Probe-
revisson angeführt sind.
Die Benennung der Waaren in der dazu bestimmten Spalte geschiehe nach den Bezeich-
nungen des Tarifs. Ist das in der 2ten a linca dieses 9. erwähnte Verzeichniß nichr beson-
ders beigefüge, so ist der Tarifbenennung die ebendaselbst vorgeschriebene Meßklassificirung
der Waaren beizusetzen.
Anmeldungen, welche gegen diese Vorschrifcen, oder überhaupe mangelhaft angefertige
sind, werden dem Anmelder zur Belbringung einer fehlerfreien, oder zur Ergänzung der
Mängel zurückgegeben.
Behauptet derselbe, die Eingangsanmeldung mie der Eingangsdeclararlon des Waaren-
führers übereinstimmend nicht anfertigen zu können, weil bei der letztern Unrichtigkeicen oder
Irrthümer untergelaufen, so wird diese Erklärung, mit den vom Anmelder etwa zu machen-
den Berichtigungen, zu Prokocoll genommen und zu genauer, specieller Revision geschritten.
Inwieweik eine solche Berichtigung noch zur Entschuldigung des Waarenführers dienen
kann, hänge in jedem einzelnen Falle, nach den dabei vorwaltenden Umständen, von dem
Ermessen der Zollverwaltung ab.
Blanqueks, sowohl zu den Eingangsanmeldungen, als zu den übrigen, bei dem Meß-
abfertigungsgeschäfte erforderlichen Papieren können, gegen Erstattung der Druckkosten, bei
der Mehbuchhalterei in Empfang genommen werden.
G. 12.
Nachdem die Meßeingangs-Buchhalrerei, nach vorgängiger Verglelchung der Frachtbriefe
mit den Begleikscheinen 2c. und der letzeeren mic den Anmeldungen, die Eintragung in das
Begleitschein-Empfangregister bewirke und solches in den Anmeldungen bescheinige hat, über-
weist dieselbe sämmtliche Papiere an die Meßconto-Buchhaleerei. Diese bewirkt die vorläufige
Uibertragung der Anmeldungen auf das Metconto, bemerke Blart und Nummer des Conso
auf demselben und giebt das Haupteremplar der Anmeldung, nachdem das dazu gehörige
specielle Verzeichnit, insofern ein solches vorhanden, demselben angesiegelt worden ist, dem
Präsenkanten zurück, behälce das zweice Exemplar aber einstweilen an sich.
Das Hauptexemplar lege der Anmelder dem Oberwießinspector vor, der es einer der
Revisionsstellen zur Revision zuschreibt und zur Eintragung in das Anmeldungsregister
verweiser.
JNachdem diese erfolge und die Nummer des Anmeldungeregisters darauf vermerke worden
ist, wird die Waare mit der Anmeldung zur Revisson gestellr.