Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

( 15 ) 
S.) Verordnung 
für die Oberlaufitz, 
die Form der Communication zwischen den städtischen Verwaltungs-, 
Polizei= und Gerichts-Behörden betreffend; 
vom 15ten Januar 1833. 
Die unterm heutigen Dato aus den Ministerien des Innern, der Finanzen und der Justiz 
ergehende Verordnung, die Form der Communication zwischen den staͤdtischen Verwaltungs-, 
Polizei= und Gerichts-Behörden becreffend, soll, nach Sr. Königl. Majestät und des Prin- 
zen Mitregenten Königl. Hoheit Höchster Anordnung, auch in der Oberlausitz zur An- 
wendung kommen; weshalb hierdurch sämmrliche dasige Behörden, die solche angehrt, zu de- 
ren Befolgung angewiesen werden. 
Dresden, den 15t6en Januar 1833. 
Gesammt-Ministerium. 
von Lindengu. von Zezschwitz.
	        
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