Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

( 486) 
In h gal t. 
Eingang. 
I. Von den Hinterziehungen, §. 1. bis mit F. 19. 
II. 
1.) Strafbarkeit derselben und Handlungen, wodurch sie vollbracht wer- 
den, 5. 1. und 2. 
a. Vermuthung der Absicht, §. 3. 
b. Gleiche Strafbarkeit der nicht vollendeten Hinterziehung mit der vollbrachten, 8. 4. 
2.) Eintheilung der Hinterzlehungen, §. 5. 
a, in einfache, §. ead. 
b. in schwere, §. ead. 
3.) Bestrafung der Hinterziehungen, s. 6. — 9. 
A. der einfachen, ö. 6. 
a. im ersten Straffall §. ead. 
b. wegen wiederholter Hinterziehung s. 7. 8. 
B. der schweren Hinterzlehungen, §. 9. 
a. beim ersien Vergehen, §. ead. 
b. bei der ersten Wiederholung, §. ead. 
4.) Niedrigster Betrag der Geldstrafen, §. 10. 
5.) Concurrenz mehrerer Hinterzlehungen, S. 11. 
6.) Ersatz der hinterzogenen Gefälle, §. 12. 
7.) Schärfung der Strafe für einfüche Hinterziehungen, 8. 13. — 16. 
a. durch Freiheitsstrafe, S. 13. 
b. durch Verbot des Gewerbebetriebs, §. 14. 
c. durch Einziehung erhaltener Gewerbsbegünstigungen, &. 15. 
d. durch öffentliche Bekanntmachung, §. 16. 
8.) Ausserordentliche Strafe, 6. 17. — 19. 
a. wegen nicht zu ermittelnden Betrags der hinterzogenen Abgabe, §. 17. und 18. 
b. wenn der Defraudant unbekannt und nicht auszumitteln ist, §. 19. 
Von Ordnungewidrigkeiten, §. 20. bis 32. 
1.) Begriffsbestimmung, §. 20. 
2.) Bestrafung derselben im Allgemeinen, &. 21. 
3.) Von einigen Vergehungen dieser Arkc, welche mit festen oder höheren Strafen zu bele- 
gen sind, s. 22.— 30.
	        
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