Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

III. 
IV. 
(487 ) 
Vaotletzung des amtlichen Verschlusses und amtlicher Bezeichnungen, K. 22. bis 24. 
aa. eigenmächtige, 6. 22. 4 
bb. fahrlässige, #. 23. 
cc. zufällige oder durch andere Personen unternommene, §. 24. 
b. Verheimlichung der Gewerbebetriebsrdume und Geräthschaften, §. 25. 
Tc. Benutzung verheimlichter oder zu anderem Gebrauch angemeldeter oder verbotener 
Gewerbebekriebsräume und Geräthschaften, §. 26. 
unangemeldete Veränderungen mit den Betriebslokalen und Geréthschaften, §. 27. 
Verletzung der Betriebsordnung, §. 28. 
Unbefugte Betreibung eines steuerbaren Gewerbes, §. 29. 
.Mißbrauch der Freipässe und Freizeichen, §. 30. 
4.) Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit Abgabenhinterziehung, §. 31. 
5.) Schärfung der Ordnungsstrafen, 9. 32. 
Von den mir Ulibertrekungen der Abgabengesetze oder Verordnungen concurrirenden 
Vergehen oder Verbrechen, §. 33. — 57. 
1.) Verbindung mehrerer Personen zu Uibertretungen, §. 33. und 34. 
2.) Abgabenhinterziehung unter dem Schutze von Assecuranzgesellschaften, 9. 35. bis mit 37. 
3.) Widersetzung und Drohung gegen die Verwalkungs= oder andere Beamte, s. 38.— 41. 
4.) Abgabenhinterziehung mit gewaffueter Hand, s. 42. — 47. 
5.) Beleldigung der Verwaltungsbeamten, §s. 48. 49. 
6.) Bestechung der Beameen und Offichanten, S. 50. 51. 
7.) Falschungen, §. 57. 
8.) Gebrauch verbotener Niederlagen und anderer Aufbewahrungsrdume, 8. 53. 
9.) Beschädigung der zu Verwaltungszwecken dienenden Gegenstände, §. 54. 55. 
10.) Allgemeine Bestimmungen, J. 56. 57. 
a. Schärfung der Strafen, §. 56. 
b. gleichzeitige Abgabenhinterziehung, §. 57. 
Uibertretung der Ein-, Durch= und Ausfuhrverbore, 9. 58. — 60. 
ss 
V. Bestrafung der Theilnehmer, §. 61. — 66. 
1.) unmittelbare Theilnahme, §. 61. — 63. 
a. durch Mitausführung der strafbaren Handlung, §. 61. 
hb. durch andere Arten der Mitwirkung, §. 62. 
c. Bestrafung, S. 63. und 65. 
2.) mittelbare oder entfernte Theilnahme, 6. 64. 
W3.) wiederholte Theilnahme, §. 65. und 66. 
I. Besondere Bestimmungen rücksichtlich einiger Strafgattungen, 9. 67. — 82 
1.) Vermoͤgensstrafen, s. 67. — 75. 
a. Geldstrafen, 5. 67. — 69.
	        
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