Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

(97 ) 
Sammlung 
Gesetze und Veroördnungen 
für das Königreich Sachsen. 
12½ Stück, vom Jahre 1834. 
  
  
S225.) Verordnung, 
die Erhebung und Controle der Tabaksteuer betreffend; 
vom 5ten April 1834. 
Wir, Anton, von GOx2E# Gnaden, König von Sachsen, 2c. 2c. 2. 
und Friedrich August, Herzog zu Sachsen rc. 
verordnen in Folge des Gesetzes vom Aten December 1833. die Branntwein-, Bier-, Wein- 
und Tabaksteuer betreffend, wegen Erhebung und Controlirung der Tabaksteuer hier- 
mit Folgendes: 
4. 
Jeder Inhaber einer mit Tabak bepflanzeen Grundfläche von fünf Quadratruchen 
und mehr, ist verbunden, dem Steueramte des Hebebezirks die #age und Größe (nach 
Ackern und Quadratruthen) der Pflanzung noch vor Ablauf des Monares Juli eines jeden 
Jahres mündlich oder schriftlich zu melden, worüber er von dem Steueramte eine Be- 
scheinigung erhält. 
2. 
Die Richtigkeit dieser Anmeldung wird von dem Ober-Steuer-Controleur, mie Zu- 
ziehung eines oder mehrerer Aufseher, durch Vermessung geprüfe, welcher der Steuer= 
pflichtige selbst oder durch einen Bevollmächrigten beizuwohnen und das darüber aufge- 
nommene Protokoll mit zu unterzeichnen oder in seinem Namen unterzeichnen zu lassen hat. 
1834. 17
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.