Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

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No. Zahl der Personen ledigen Standes II. Religions, 
; Gebaͤudes nach darunter befinden sich s ll 
des Gebaͤ darunter befinde : aller 
Eheleute. überhaupt: . .. 
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Brand-Catasters. Män= Frau-männ-weib-Män= Frau= Män= Frau- evangelisch- ; 
Bra s ner. en. Jlich. lich. ner. en. J ner. J en. männl. weibl. lutherisch. reformirt. 
Anmer 
1.) In diese Tabelle werden auf beiden Seiten die speciellen Angaben der einzelnen Hauszettel eingetragen. 
2.) Die Summen I. II. und III. müssen übereinstimmen. 
3.) Für die Nummer des bewohnten Hauses ist zur leichtern Uibersicht auf beiden Seiten der Tabelle 
eine Spalte eröffnet. 
4.) Eheleute, welche wegen ihrer Gewerbsverhältnisse, oder aus andern Ursachen in verschiedenen Ortschaf- 
ten und nicht beisammen wohnen, sind ihrem Geschlechte nach, in de Rubrik: „Eheleute“ mit rother 
Dinte besonders anzugeben.
	        
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