Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

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Philipper, Kolosser und Thessalonicher, angemessene Texte zu wählen und sie zur Erbau- 
ung ihrer Gemeinden zu erklären und anzuwenden. 
Endlich sind für die beiden Bußtage, welche auf den Freitag vor dem Sonntage 
Ocoli und vor dem letzten Trinicatis-Sonntage festgesetzt sind, folgende Ubschnitee der 
heiligen Schrift ausersehen worden: « 
Am ersten Bußtage. 
Erste Vorlesung am Altare: 
Psalm 25. Vers 4 — 12.: „Herr, zeige mir deine Wege, — den besten Weg.“ 
Zweice Vorlesung am Altare: 
Epistel an die Ebräcr Kap. IX. Vers 24 — 28.: „denn Christus ist nicht — zur Se- 
ligkeit." 
Text zur Vormittagspredigt: 
Erster Brief Joh. Kap. III. Vers 3 — 6.: „und ein jeglicher, — noch erkannt.“ 
Text zur Nachmittagspredige: 
Psalm 103. Vers 2 — 4.: „tobe den Herrn — Barmherzigkeit." 
Am zweiten. Bußtage. 
Erste Worlesung am Altare: 
Psalm 40. Vers 0 — 14.: „deinen Willen, — mir zu helfen.“ 
Zweite Vorlesung am Altare: 
Erste Epistel Perri Kap. III. Vers 10 — 16.: „wer leben will — guten Wandel in 
Christo.“ 
Tert zur Vormittagspredige: 
Erste Epistel Pauli an die Thessalonicher Kap. V. Vers 22 und 23.: „meider allen — 
Jesu Christi.“ 
Text zur Nachmittagspredige: 
Psalm 86. Vers 11.: „weise mir — Namen fürchte.“ 
Die Wahl und Ordnung der künftig zu bestimmenden Predigkterte wird Man in 
weitere Erwägung nehmen, und die deshalb gefaßte Entschliessung zu seiner Zeit be- 
kannt machen. 
Nach Vorstehendem haben sich alle protestantische Geistliche in den Kreislanden ge- 
bührend zu achten. 
Dresden, am 28ten August 1834. 
Das Ministerium des Cultus und böffentlichen Unterrichts. 
D. Müller. 
Heymann.
	        
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