Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

(231 ) 
B. Muster zu einem Schlachtscheine 
für 
diejenigen, welche zum eigenen Hausverbrauch schlachten. 
(Blaues Papier.) 
  
E 23. 
Vorzeiger dieses Scheines, der Gutsbesitzer 
Christian Friedrich Müller von hier 
meldet heute bei unterzeichneter Hebestelle 
Ein Schwein: Schlachtsteuerbetrag — Thlr. 10 gr. — 
Eine Kuh: * — 20 
# 
u „nn n 
au n n 
1 
aRhei u 
  
Summa: 1 Thlr. c gr. — 
s. Ein Thaler Sechs Groschen, 
Der richtige Empfang vorstehenden Steuerbetrags wird guittirend bescheinigt und ge- 
nanntem Inhaber des Scheines gestattet, oben verzeichnete Schlachtstück an dem, von ihm 
bestimmten Tage, als 
den dritten Februar dieses Jahres 
in seinem allhier gelegenen oberen Gute no. 75. 
! 6„ arnius von ihm namhaft gemachten (eshermesen, uschlich ter Wiegand 
Roderödorf den zweiten Fehruar Eintausend Acht Hundert Fünf und Dreißig. 
Die Schlachtsteuer-Einnahme das. 
N. N. 
Einnehmer,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.