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VIII. Bezirkssteuer-Einnahme zu Hohnstein,
die Ortschaften der Aemter Hohnstein mie Lohmen.
Zweiter Steuerkreis.
I. Bezirkssteuer-Einnahme zu teipzig,
die Ortschaften des Kreisamts Leipzig mit der Stadt Leipzig und den, unter Amts-
und Universitäts-Gerichtsbarkeit gelegenen Grundstücken.
II. Bezirkssteuer-Einnahme zu Borna,
die Ortschaften der Aemter Borna und Pegau.
III. Bezirkssteuer-Einnahme zu Oschatz,
die Ortschaften des Steifts und Amts Wurzen und des Amts Oschatz.
IV. Bezirkssteuer-Einnahme zu Nochlitz,
die Ortschaften der Aemter Rochlitz und Colditz, ingleichen der schönburgschen tehns-
Herrschaften.
V. Bezirkssteuer-Einnahme zu Mossen,
die Ortschaften des Amts Nossen.
VI. Bezirkssteuer-Einnahme zu Grimma,
die Ortschaften der Aemter Grimma und Mutzschen.
VII. Bezirkssteuer-Einnahme zu teißnig,
die Ortschaften der Aemter Leißnig und Mügeln.
Dritter Steuerkreis.
I. Bezirkssteuer-Einnahme zu Plauen,
die Ortschafren der Aemter Plauen, Voigrsberg und Pausa.
II. Bezirkssteuer-Einnahme zu Zwickau,
die Ortschaften der Aemter Zwickau mie Werdau, ingleichen die schönburgschen
Receßberrschaften und die Herrschaft Solms-Wildenfels.
III. Bezirkssteuer-Einnahme zu Chemnitz,
die Ortschaften der Aemter Chemnitz, Frankenberg mit Sachsenburg und
Stollberg.
IV. Bezirkssteuer-Einnahme zu Zöblitz,
die Ortschaften der Aemter Wolkenstein mit Annaberg und Lauterstein.
V. Bezirkssteuer-Einnahme zu Augustusburg,
die Ortschaften des Amts Augustusburg.
VI. Bezirkssteuer- Einnahme zu Schwarzenberg.
die Ortschaften der Aemter Schwarzenberg und Grünhayn.
VII. Bezirkssteuer-Einnahme zu Schneeberg,
die Ortschaften der Aemter Wiesenburg und Eibenstock.