Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

( 33 ) 
Sammlung 
Gesetze und Veroördnungen 
für das Königreich Sachsen. 
Zies Stück, vom Jahre 1834. 
  
  
—W5.) Gesetz, 
zu Vervollständigung des §. 55. des Wahlgesetzes; 
vom 4ten Januar 1834. 
Wo## „Anton, von GOTTES Gnaden, Koͤnig von Sachsen, c. c. . 
und Friedrich August, Herzog zu Sachsen 2c. 
haben Uns über die, nach Inhalt der Verordnung vom 25sten Mai 1832., nöchige 
Vervollständigung der im 5östen §. des Wahlgesetzes enthaltenen Vorschrife mit den 
getreuen Ständen vernommen und bestimmen hiernach, mit deren Zustimmung, daß es 
bei den in gedachter Verordnung einstweilen schon getroffenen Maßnehmungen auch 
ferner bewende, dergestalt, daß in Fällen, wo in einer Stadt unter den Stimmbe- 
rechtigten nicht soviel mit einem Hause in der Stadt oder deren Weichbilde Ansässige, 
welche 10 Thlr. — — jährlich an den §. 55. bezeichneten Grundsteuern encrichten, vor- 
banden sind, auf jeden von der Stadt zu ernennenden Wahlmann wenigstens fünf 
in obiger Weise befähigte Individuen kommen, sodann die dazu erforderliche Zahl aus 
den in der Grundsteuerquote ihnen am nächsten kommenden stimmberechtigten Hausbesitzern, 
unter Anwendung des im 57 sten F. vorgeschriebenen Verfahrens, ergänze werde, daß aber 
in dem Falle, wo, wie bei den besondern Verhälenissen des Städtchens Schöneck, eine 
1831. 6
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.