Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

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1°2.) Verordnung, 
die Aufnahme von Viehbestands-Listen in der Oberlausitz betreffend; 
vom 4ten Februar 1834. 
S. Königliche Majestät und des Prinzen Mitregenten Königliche 
Hoheit wollen die, unter heutigem Tage wegen Aufnahme von Viehbestands-Listen aus 
dem Ministerio des Innern ergehende Verordnung auch in dem Markgrafthum Ober- 
lausitz befolgt wissen. Deshalb werden alle Behörden und Unterthanen dieses Landestheils 
auf gedachte Verordnung hiermic verwiesen, und es hac die Amtshauptmannschaft die 
bei ihr zu fertigende Hauptübersicht an die Oberamtsregierung zu senden. 
Daher ist die von dem Ministerio des Innern erlassene Verordnung mit der gegen- 
wärtigen zugleich in der, durch das Generale vom 13cen Juli 1796 und durch das Man- 
dat vom ten März 1818 vorgeschriebenen Maße bekannt zu machen. 
Dresden, am 4ten Februar 1834. 
Gesammt-Ministerium. 
von Lindenau. von Carlowitz. 
P.
	        
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