Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

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In des Unterzeichneten hiesiger 
Spielkarten-Fabrik sind: 
1.) in Bestand geblieben, laut Verzeich- 
nisses auf den Monat Februar 1834 
Hierzur 
2.) neugefertigte Karten vom 1sten bis 
mit 31sten März 1834. 
(66 
A. 
Lager-Bestands-Verzeichniß. 
A.) gestempelte: l 
  
B.) ungestempelte: 
  
  
deuesche 
Tarock- rmlt und italie- 
' nische 
Karten 
  
  
w-eutsche 
Tarock- frankost de italie= 
nische 
Karten. 
  
Stück.] Stück.] Stück. 
8,000 
10,000 
20,000 
Stuͤck. Stuͤck. Stäck. 
4,000 
  
200 4 
5,000 
300 
  
10,000 
800 
  
Summa. 
Hiervon: 
3.) sind am 15. Märzd. J. zur Stem- 
pelung gebracht worden, 
folglich: 
.) wächst der Bestand unter A. und 
mindert sich der Bestand unter B. 
bis auf: ....., 
Ferner: 
5.) sind in der Zeit vom 1sten bis mit 
31sten Maͤrz verkauft und versen— 
det worden, 
a.) an inländische Kartenhändler, in- 
gleichen auf inländischen Mes- 
sen und Märkten 
b.) in das Ausland 
folglich: 
0.) befinden sich heute auf dem tager, 
  
8,000 
2,000 
10,000 
4,000 
—— 
6,000 
  
  
  
10,000 
3,000 
13,000 
7,004 
5,996 
20,000 
  
  
6,000 
26,000 
18,000 
  
  
4,200 
  
2,200 
2,000 
  
1,200 
Fon 1,000 
  
5,300 
3,000 
2,300 
1,800 
500 
  
  
10,800 
6,000 
4,800 
3,600 
1,200 
Daß vorstehende Angaben der Wahrheit streng angemessen, von mir auch an Inländer 
ungestempelte Karten, und Quanticäten unter einem Dutzend, nicht verkauft worden sind, 
versichere ich bei Scaatsbürgerpflicht und bekräftige solches durch meines Namens Unter- 
schrift . 
N. N. den 2ten April 1834. 
nebst Beidruckung meines gewoͤhnlichen Fabriksiegels. 
N. 
N. 
Kartenfabrikank.
	        
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