sichtigte Belastung von 10 Pf. kaum ins Gewicht fallen. Wenn
behauptet worden sei, dass durch den Frachtstempel gerade
der kleinere Verkehr und die weniger wohlhabenden Kreise
hart betroffen würden, so wurde dies vom Grafen Posadowsky
verneint, denn dadurch, dass der Frachtstempel erst auf
Stückgüter gelegt ist, deren Frachtbetrag über 1 Mark beträgt,
sind 47%, aller Frachtsendungen im Eisenbahnverkehr über-
haupt steuerfrei, während von den Postporten 97%, aller Post-
sendungen stempelfrei bleiben.
Uebrigens wurde wiederholt und speciell in der Eingabe
der Handelskammer Mannheim an den deutschen Reichstag
hervorgehoben, dass es mehr die Ausführungsbestimmungen
waren, von denen eine Belästigung des Verkehrs befürchtet
wurde. Es gilt dies insbesondere von der Bestimmung, wo-
nach es der Verkehrsunternehmung vollständig überlassen
bleiben sollte, ob sie die Abgaben vom Versender oder Em-
pfänger einheben wollte.
Nachdem die Einheitlichkeit des deutschen Reichsgebietes
die einzelnen Bundesstaaten verhindert, eine einseitige Regelung
dieser Frage durchzuführen, dürfte dieselbe ohne Zweifel an
den Reichstag neuerlich herantreten.
Spanien.
Mit dem Finanzgesetz vom 25. Juni 1864 wurde eine 1Opro-
centige Steuer auf die Personenfahrkarten eingeführt. Als
die Eisenbahngesellschaften diese Steuer mit dem Hinweise
darauf bekämpften, dass das allgemeine Eisenbahngesetz vom
3. Juni 1855 ihnen vollständige Steuerfreiheit für ewige Zeiten
zusicherte, wurde der Ertrag der Steuer mit königl. Verord-
nung vom 22. December 1866 den Gesellschaften als Beihilfe
zur Verzinsung und Tilgung ‘der Schuldverschreibungen „auf
immer“ überlassen. Allein schon im Jahre 1874 führte die
Regierung zu ihren Gunsten eine neue Fahrkartensteuer von
10 Procent, später noch einen 5procentigen Zuschlag gleichwie
eine 5procentige Steuer auf den Güterverkehr ein. Trotz der
Einsprache der Gesellschaften wurde 1883 die erste 1Oprocentige