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Regierungs-Blatt
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Sonntag den 10. November 1850.
Inhalt.
Wnrr..fk K. Verordnung, betreffend die Auflösung der Landes -Versammlung. — K. Ansprache
an das Volk.
Verfügungen der Departements. Verfügung in Betreff des Gerlchtostandes der zum beurlaubten
Stanrr gehorigen Militärpersonen im Falle des Zusammentreffens bürgerlicher und militärischer Verbrechen
oder Vergehen.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
a) Königliche Verordnung,
betreffend die Auflösung der Landes-Versammlung.
Wilheim,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
In Erwägung, daß das Verhalten der Landesversammlung hinsichtlich der für Uns
unabweislich gewordenen Kriegsrüstungen mit Unserer verfassungsmäßigen Stellung im
deutschen Bunde durchaus unvereinbar ist und nach Unserer festen Ueberzeugung zum Verderben
des Landes gereichen müßte;
In fernerer Erwägung, daß wie nach den bereits vorliegenden Commissions-Berichten
und den daraus hervorleuchtenden unversöhnlichen Gegensätzen jede Hoffnung verschwunden