Nro. 46. 1808. « Fos
Koͤniglich-Wuͤrttembergifchts
Staats-und Regierungs-Blatt.
Samstag, 15. Okt.
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Königl. Berordnung. Die Abstellung der Kirchhöfe à nerhalb der Städte und Dörfer betr..
d. d. 6. Okt. 180e8.
Da noch an vielen Orten des Königreichs die nachtheilige Einrichrung besteht, daß die-
Begräbniß-Pläze sich mitten in den Städten und Döcsern befinden, so ist künftig nicht-
nur bei Einrichtung jedes neuen Kirchhofs, sondern auch so oft eine Erweiterung oder son-
stige Veränderung bei einem solchen Kirchhofe erforderlich ist, darauf der Bedacht zu nel-
men, daß für denselben ein schiklicher, ausserhalb der Städre und Dörfer gelegener, won
moͤglich von der Hauptstrasse entfernter, und etwas erhaben liegender Plaz gewählt werde,
wie dann auch das Kön. Ober-Landes-Oeconomie-Collegium in vorkommenden Fällen die:
Anlegung neuer zweckmäsiger Begräbnis-Pläze zu befördern nicht entstehen wird. Stuteg.-
den 6. Okt. 1808. Ad Mand. S. R. Maj.
Königl. Kriegs-Collegium. Oie rükständigen Berichte über die Vermögens-Umstände der-
Deserteurs betreffeud.
Von mehreren Deserteurs aus dem Königl. Milttair haben die Ober= und Patrimc=
nial: Aemter ihrer Heimaths-Orte, auf die an dieselben erlassene Reseripte, die Verms--
gens: Umstände noch nicht einberichtet.
Diejenigen Ober= und Patrimonial= Aemter, bei welchen dergleichen Rükstände haften
werden daher erinnert, ihre Berichts= Erstattung zu beschleunigen. Stutgart, den 1(.
Okt. 1806.
Königl. Kriegs-Collegium. Die rükständige Abrech ung über die Kriegs-Steuer vom:
Oktodzer 1855. betreffend.
Der Termin, welcher im dißfährigen Regierun §s-Blate Nr. 31. Seite 350. zur Ab-
rechnung über die Kriegs-Steuer vom Oktober 18os. bestimmt wurde, ist längst ver-
flossen, und dennoch haben verschiedene Cameral-Aemter diese Abrechnung nicht eingesendet.
Die dißfalls Säumigen erhalten nun die nachdruklichste Erinnerung, jene Aufgabe inner-
halb 14. Tagen unfehlbar zu befolgen. Stuttg. den ro. Okt. 1803.