Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

Nro. 46. 1808. « Fos 
Koͤniglich-Wuͤrttembergifchts 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
Samstag, 15. Okt. 
  
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Königl. Berordnung. Die Abstellung der Kirchhöfe à nerhalb der Städte und Dörfer betr.. 
d. d. 6. Okt. 180e8. 
Da noch an vielen Orten des Königreichs die nachtheilige Einrichrung besteht, daß die- 
Begräbniß-Pläze sich mitten in den Städten und Döcsern befinden, so ist künftig nicht- 
nur bei Einrichtung jedes neuen Kirchhofs, sondern auch so oft eine Erweiterung oder son- 
stige Veränderung bei einem solchen Kirchhofe erforderlich ist, darauf der Bedacht zu nel- 
men, daß für denselben ein schiklicher, ausserhalb der Städre und Dörfer gelegener, won 
moͤglich von der Hauptstrasse entfernter, und etwas erhaben liegender Plaz gewählt werde, 
wie dann auch das Kön. Ober-Landes-Oeconomie-Collegium in vorkommenden Fällen die: 
Anlegung neuer zweckmäsiger Begräbnis-Pläze zu befördern nicht entstehen wird. Stuteg.- 
den 6. Okt. 1808. Ad Mand. S. R. Maj. 
Königl. Kriegs-Collegium. Oie rükständigen Berichte über die Vermögens-Umstände der- 
Deserteurs betreffeud. 
Von mehreren Deserteurs aus dem Königl. Milttair haben die Ober= und Patrimc= 
nial: Aemter ihrer Heimaths-Orte, auf die an dieselben erlassene Reseripte, die Verms-- 
gens: Umstände noch nicht einberichtet. 
Diejenigen Ober= und Patrimonial= Aemter, bei welchen dergleichen Rükstände haften 
werden daher erinnert, ihre Berichts= Erstattung zu beschleunigen. Stutgart, den 1(. 
Okt. 1806. 
Königl. Kriegs-Collegium. Die rükständige Abrech ung über die Kriegs-Steuer vom: 
Oktodzer 1855. betreffend. 
Der Termin, welcher im dißfährigen Regierun §s-Blate Nr. 31. Seite 350. zur Ab- 
rechnung über die Kriegs-Steuer vom Oktober 18os. bestimmt wurde, ist längst ver- 
flossen, und dennoch haben verschiedene Cameral-Aemter diese Abrechnung nicht eingesendet. 
Die dißfalls Säumigen erhalten nun die nachdruklichste Erinnerung, jene Aufgabe inner- 
halb 14. Tagen unfehlbar zu befolgen. Stuttg. den ro. Okt. 1803.
	        
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