Allgemeine Einleitung. & 15—18. 191•
V definitive Feststellung,
VI Erläuterungen.
B. Für Gemeinden mit Landgemeinde-Verfassung:
1 Betrag nach letzter Rechnung,
II Vortrag der Einnahmen und resp. Ausgaben,
III Ansätze nach dem Entwurf der Gemeinde-Verwaltung,
IV definitive Feststellung durch die Gemeinde-Verwaltung und
V Erläuterungen.
Die äußere Form der für die Stif tungen zu fertigenden Voranschläge
ist dieselbe, nur ist die innere Form (Titel, Kapitel und Unterabtheilungen)
eine andere, als bei den Gemeinden.
1 .
Für Gemeinden als solche sind die Voranschläge auf die Dauer
mehrerer Jahre — Grund-Voranschlag — gänzlich ausgeschlossen, und ist es
nur für Stiftungen zulässig, ihre Voranschläge für die Dauer mehrerer
Jahre aufzustellen.
In diesem letzteren Falle sind bei dem Vortrag insbesondere 2 Hauptmomente
zu beachten:
a) die Ständigkeit und
b) die Unständigkeit der Einnahmen und Ausgaben.
8 16.
Ständige Einnahmen und ständige Ausgaben ändern nie ihre
Größe, sondern bleiben sich rücksichtlich ihrer Größe gleich.
Unständige Einnahmen und unständige Ausgaben wechseln in
ihren Größen.
So zum Beispiel sind Pachtgelder unständige Einnahmen,
Besoldungen sind ständige Ausgaben, dagegen die Kosten auf
Unterhaltung der Straßen und Gebäude rc. unständige Ausgaben,
weil alle diese Posten entweder alle Jahre oder in mehreren Jahren
seeigen und fallen, sich mehren und erhöhen, aber auch vermindern
önnen.
6 17.
Ständige Einnahmen und ständige Ausgaben bedürfen in den Voranschlägen
keiner anderen Begründung als der Bezugnahme auf die
letzte Rechnung. Den unständigen Einnahmen und Ausgaben der
Siüftungsrechnungen muß jedoch ein Nachweis des richtigen Vortrags
eiliegen.
Diesen Nachweis für die unständigen Einnahmen und Ausgaben
bilden die Durchschnittsberechnungen.
8 18.
Während es früher üblich war, die Durchschnittsberechnungen auf
die Dauer von 10 Jahren retro anzufertigen, gestattet die Allerhöchste
Ministerial-Verordnung vom 11. Oktober 1869 Durchschnittsberechnun-*#
der letzten 3 oder 5 Jahre, wodurch also die desfallsigen Arbeiten
edeutend erleichtert und vereinfacht werden.