Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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Vermäg allerhöchsten Decrets vom 8. Febr. haben Se. Königl. Maj. den Kammer= 
junker von Amerongen und den Hauptmann von Langrehr zu Kammerherrn; und 
vermög allerhöchsten Decrets vom 13. Febr. den Ltenrenant v. Ziegesar vom Königl. 
Leib-Chevaurlegers-Regiment zum Königl. Kemmerjanker gnädigst zu ernennen geruht. 
Vermäg allerhöchsten Decrets vom 15. Febr. haben Se. Königl. Maj den Ober- 
amtmann Dünger von Hall auf das Ober= und Cameralamt Herrenalb, den Oberamtmann 
Hummel von Freudenstadt auf die Oberamtei Hall, und den Oberamemann Siegel von 
Herrenalb auf die Oberamtei Freudenstadt zu versezen geruht. 
Stuttgart. Der Rechts-Candidat Joseph Weinschenk von Ellwangen ist, nach 
erstandener Prüfung bei dem Königl. Ober-Justiz-Collegio II. Senats als Königl. Advocat 
immatriculirt worden. Den 5. Febr. 1808. 
  
  
  
Christophsthal. Ungeachtet die Herrn Chalanden, welbe neben dem Eisen, auch zugleich Stahl oder 
Stahlwaaren allhier bestellen, seere. mehrmals ersucht worden sind, die Stahl= und Stablwaaren-Bestellungen 
und ihre Bemerkungen darüber, wegen der Entfernung beeder Fabriken auf einem besonders beigelegten Blatte 
zu bemerken; so wurde solches doch bisher von den wenigsten beobachtet. Man sieht sich beswegen enötbigt. 
die Absond erung der Bestellungen nochmals dringend zu verlangen, weil sonst der Geschäftsgang sowohl bei 
dem Hüttenamt, welches blos die Eisenbestellungen besorgt, als bei der Stahl= und Sensenfabrik gehindert 
wird, und es sich diejenigen Herrn, welche ihre Bestellungen nicht abgesondert einreichen, selbst zuzuschreiben 
haben würden, wenn solche deßwegen gar nicht oder nicht auf die verlangte Zeit gefertigt werden könnten. 
Den 14. Febr. 1808. Kön. Stahl-und Sensen-Fabrik-Verwaltung allda. 
Bebenhausen. Nach allergnädigstem Befehl vom 1. Febr. sollen 2 Mrg. 1 Vrtl. herrschaftl. Baum- 
und Grasgarten in Lustnau an den Meistbietenden verkauft oder verliehen werden. Samstag, der 12. Mer 
ist hiezu anberaumt, daher die Liebhaber Morgens 8 Uhr, in der vormaligen Oberamtei sich einfinden, indes 
sen aber die Bedingungen vernehmen können bei dem Cameralamt Bebenhausen. 
Heuchlingen an der Jaxt. (Verkauf oder Verpachtung Königl. Grundstüke zu Gundelsheim.) Ein 
Weingärtchen von ungefähr 1 Morgen; ein Gemüsgärtchen von ungefehr 4 Ruth.; eine Wiese von 14 Mrg.; 
eine dito von 2 Mrg am Nekar werden im öffentlichen Aufstreich falva ratilicatione verpachtet oder ver- 
kauft. Die Liebhaber können die Bedingnisse und das Angebor Montags den 20. Febr. frübe 0 Uhr auf dem 
Rathhause zu Gundelsheim hören, am Donnerstag den 3. Merz aber wird der lezte Schlag vorgenommen. 
Ingleichen wird mit dem Schloß und Stadtgraben ein nochmaliger Verkaufs-oder Verleihungs-Versuch an 
den obangezeigten Tägen gemacht werden. Den 11. Febr. 1808. Kön. Cameral-Verwalkung allda. 
Heuchlingen an der Irt. Nachdeme der allergnédigste Befebl ergangen ist, 24 Morsen, die große 
Wiese zu Böttingen genannt, falva ratilicatione zu verpachten und einen Verkaufs-Bersuch damit zu ma- 
chen, so wird diß Grundstäk Morgen = und Blertelweise den 4. Merz zum Kauf oder Pacht angeboten wer- 
den, die Liebhaber wollen sich daher an diesem Tag in dem Schiffwirthshaufe zu Böttingen Vormittags 9 
Uhr einfinden, um die Bedingnisse zu vernehmen, auch der wirklichen Subhastation oder dem lezten Streich 
ren 8. desselben daselbst anzuwohnen. Den 13. Febr. 1#808. Kön. Cameralverwaltung zu Gundelsheim. 
Heuchlingen an der Jart. Nach allerhöchsten Befehl sollen die herrschaftliche Weinberge bei Dutten- 
berg bei der Heuchlinger Steige und im Gutsmannsbronnen theilweise falva ratificatione verkauft werden. 
Es werden hiezu zwei Termine, und zwar für beide erstere Weinberge Freitags der II. Merz zum Angebot 
und Erôfnung der Bedingniße, Montags der 146e darauf zum beeischrane welches auf dem Ratbbause zu 
Duttenberg geschiehet, für den Weinberg im Gutmannsbronnen aber Samstag der 12. Merz zum Angebot 
und Publikation der Bedingniße, und Dienstags der 15. darauf zum lezten Schlag bestimmt, welches auf dem
	        
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