Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

166

einzig  und  allein  auf  dem  Koͤnigl.  Postamt  abgegeben  werden  sollen,  woselbst  die  Amts-Boten
  solche  zu  empfangen  haben.

Wer  sich  nun  beigehen  lassen  solite,  gegen  diese  Verfuͤgung  dennech  fuͤr  einen  Boten
eine  Briefsammlerei  in  seinem  Hause  zu  veranstalten,  hat  sich  zu  gewaͤrtigen,  daß  er  eben
se,  wie  diesenige  Personen,  welche  aussee  dem  Weg  der  Post,  Briefe  versenden,  um  den
100  fachen  Werth  des  der  Post  entzogenen  Porto's  werde  gestraft  werden.  Styuttgart,  den
7.  April  1809.  Koͤnigl.  Reichs-General-Ober-  Post-Diktction.

Erkenntnisse  des  Koͤn.  Oder-Just.  Eollegii  llten  Senats.

1)  In  der  an  das  Königl.  Ober:  Justiz-Collegium  zweiten  Senats  zur  gerichtlichen
Verhandlung  verwiesenen  Rechts-Sache,  den  Bezug  der  für  die  vormalige  Mömpelgardische
Lehen  Beutal  und  Bretigny,  durch  den  Reichs-Deputations-Schluß  vom  25.  Febr.  1303.
der  Seubertischen  Familie  angewiesenen  Rente  betr.  wird,  auf  die  an  die  Prätendenten  erlassene
  peremtorische  Edictal=  und  Special-Ladungen,  und  auf  geschehenes  Anrufen  der
Anwälde  der  erschtenenen  Prätendenten,  zu  Recht  erkannt,  daß  alle  diesenige,  welche  sich
bis  jezt  um  den  Bezug  dieser  Rente  nichts  rechtsgehbrig  gemeldet  haben,  von  jedem  An-(pruch
  an  dieselbe  ausgeschlossen,  die  gehörig  erschienene  aber  zu  welterer  rechtlicher  Verhandlung
  zugelassen  seyn  sollen.  Stuttg.  den  22.  April  1800.

2)  In  den  beiden  Arions-Sachen  von  Schorndorf  ##)  zwischen  dem  Regierungs=  Secretair
  Clemm  allhier  Anten  und  dem  Güterpfleger  des  Löwenwirehs  Noß  zu  Grosheppach  als
Stellvertreter  aller  dem  Anten  in  der  Nobischen  Prioriräts=  Urtel  vorgezogenen  Gläubiger,
als  angebl.  Aten,  b)  zwischen  dem  Oekonomierath  Sik  allhier  Anten  und  dem  Güterpfleger
  des  Löwenwirths  Noßt  in  Grosheppach  angebl.  Aten  die  Locatcion  zweler  gerlchtlich  versicherten
  Capitalferderungen  in  dem  Noßischen  Concurs  betr.  wurde  das  Concursverfahren
über  das  Vermögen  des  Rohischen  Eheweibs  in  Beziehung  auf  die  Forderungen  dieser  beiden
  Anten  per  Keler,  als  nichtig  kassrt,  und  ein  neues  Verfahren  vor  dem  Richter  erster
Instanz  angeordnet.  Den  14.  April.

Stuttgart,  den  13.  April  1809.  wurden  geschieden:

4)  Philippina  Friedrika,  geb.  Memminger  von  Wildberg,  Nagolder  Oberamts,  von
Johannes  Kübler  Lammwirch  allda,  er  cep.  quali  delert.  unter  Verurtheilung  des  Bekl.  in
die  Kosten.

2)  Catharina  Barbara,  geb.  Zeiher  von  Tübingen,  von  Andreas  Simon  Zachau,  gewesenen
  Strnmpfweber  allda,  ex  cap.  desert.  und  der  leztere  in  die  Kosten  verurtheilt.

Da  das  Handlungshaus  Zeiler  unk  Saliet  in  Ehingen  ein  so  Pffd.  betragendes
Paker  Schweizer-Mousselins  außer  dem  Weg  der  Post  durch  den  Fuhrmann  Walter
von  dort  nach  Eßlingen  spedlret  hat,  und  damit  nach  gepflogener  Untersuchung  wirklich  eine
ost-Defraudation  vorgegangen  ist:  so  wurde  dieses  Paket  Mousselins  confisciret,  den  gedachten
  Spediteurs  aber  der  Ersaz  des  roo  fachen  Werths  des  der  Post  entzogenen  Portos
jue  Strafe  angesezet,  auch  das  Königliche  Postamt  Ehingen  noch  besonders  in  eine  Strafe
von  Zehn  Reichsthaler  verfällt.  Stuttg.  den  19.  Apr.  1309.  Kön.  Reichs-HOb.  Post-Dir.