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Adam. Joh. Mek. Von Teinach Leonh. Oktmer, Schuster. Joh. Ge. Schlaktere, Mezger. Shri-
Koph T##ommer, Schuster. Johann Mosceter, Schmid. Von Holzspronn: Bernh. Pfeifer, Schmio.
“ne. Frid Kan, Schesier. Jeh. Beutler, Leinenweber. Joh. Wich Kraft, Leienweber. Von Koten-
ba Emw ###n#an, Bek. Von Schmieh: Cgorisk. Renschler, Mezger. Von Breitenberg:
Ju Schönghark. L.inenweder. Mart. Flaig, Wagner. Ge. Lörcher, Bek. Von Oberkollwangen:
Joy Berkien, Leinenweber. Oberamt allda.
Freudenstadt. Joh. Jak. Köhrer, Michael-Köhrers Weisgerbers Sohn von Dornstetten, 32 J. alt,
Joll, 6 Linien groß, und Jakob Degischer, weil. Catharine Kayserin Sohn von Schönmünzuach, ilnhr
9 doo groß, sine der lezten Militar Aushebung entwichen. Es werden daher dieselbe, bei Verlust ihres
Bürger und Unterth ncchts augerufen, sich unve-oglich nach Hauß zu begeden, und wegen ihrer Entwei-
chung zu verant worken, alle Hoch= und Wohllöbl. Obrigkeiten aber ersucht, solche auf Betreten zu a.retiren,
und zum hiesigen Orrraan gegen Ersaz der Unkosten einzuliefern. Den 2. Mai 1800. Oberamt allda.
Freudenstadt. Nachbenunnte Vonseriptionspflichtige aus dem hiesigen Oberamt, als Johann Fricdrich
Weikert und Jakob Friedrich Botner von Freudenstadr. Johanurs Farner, Joh. Bernh. Rothfuß, Joh.
Dw. Finkbeiner und Carl G nter von Baierdbronm. Christ. Luz von Erespach. Jak. Eberhardt von Die-
erswiler. Carl Cbristoph Everlen und Joh. Schmelzlen von Dornstetten, Joh. Würfele von Hellwanven.
Joh. Adam Frey von Obermusbach. Ghrist. Rauser und Undr. Adam Trick von Malzgrafenweiler. Michael
cutter und Joh. Rieger von Thummlingen, und Ebristiam Mast von Unterwaldach haben sich neuer'ich teits
mit, theils ohne Erlaubniß Scheine von Hauß ent-ernt, und im ersten Fall, ge#en die ihnen nichorück'ich
ertheilte Vorschrift, idren gegemwi#rtigen Aufenthalts-Ort im Reich noch nicht bekannt gemacht. Sie werde
vbaher, da sie zur nächsten Aushebung aufgezeichnet sind, zur ungesäumten Erscheinung mit dem Andang vor-
eladen, daß sie im Berzögerungs-Fall sich es selbst zuzuschreiben haben, wenn gegen sie die die geschärftesten
trasen eintreten werden. Den 2. Mai 1900. Oberamt allda.
Heilbronn. Georg Bernbard Fra#enberger, 23 J. alt, und Friedrich Ludwig Hagrer, 3 J. alt,
beede von Bonfeld, auch Te# Mich. Körner von mn bachhausen, 23 J. alt, sü ***spb entwi-
chen. Alle obrigkeitliche Stellen werden ersucht, sie auf Betreten zu arretiren, und gegen Ersez der Kosten
bleher ausliefern zu lassen. Den 13. Mai 1800. Dberan allda.
Kirchheim unter Tek. Nachdenannte 4 Cankonisten, als: Ge. Heiniich Reinöhl, Schmid von Bis-
angen: Joh. Fried. Fischer, Schäfer von Dettingen; Job. Kautter, Schäfer von Weilheim und Johenn
okefr. Vollmer von Weiler, sind, nachdem die Reihe der Aushedung an sie gekeimmen, entwichen. Sie
werden daher auf'gefordert, innerhalb 4 Monaken in ihr Heimwesem zurak du k.rn, und sich bei Ober##nt
zu stellen, witrigenf#lls sie als würkliche Deserteurs behandelt, und ihr Vermögen consiscirt wenden wird.
D#a 13. Mai 1800. « Oberamt allda.
Marbach. Nachbenannte Kantonspflichtige, welche bei dießjähriger Conskription nicht erschienen sind,
werden hiemit #ffentlich bei Verlust ihres Vermögens, wie auch des Bürger-und Umtrth#nenrechts ausgeru-
fa, Innerhalb # Monaten bei ihrem Oberamt sich einzusinden, und zwar aus der Slatt Marvach: Georg
FiieP Sizler. Joh. Christiun Sik. Von Affalter bach: Irk. Haug. Chrsstoph Häußler. Johann
ak. Furch. Joh. Mich. Nosin. Joh. Wérner. Von Erdmannhausen: Goar. Ballreich. Adam
Jenne Von Kirchberg: Jeh. Ludw. Reichert. Thomas Rer#b. Ven Kleinbottwar: Jeh.
K-eher. Go#tlieb Mefner. Von Murr: Daniel Ludw. Schwätele Math. Kuorpp. V#n Plei-
delöheim: Jak. Fried. Schneider. Lurwig Fried. Strenger. Joh. Caip. Hofe. Andreas Kleindrettle.
Von Rielingshausen: Joh. Ge. Lauterwasser. Jak. Fried. Röser. Von Steinbeim: Jakob
Fried. Färber. Gottfr. Kurz. Gottsr. Alerander Magenau. Philipp Adam Zeller. Lernh. Sumser. Mil.
Walker. Fried. Magenau. Mich. Seller. Von Weiler zum Stein: Johamn Gottlieb Humml.
« Oberamt allda.
Marbach. Nachbenannte Conscriptionspflichtige, welche auf einen dreünaligen Aufruf nicht erschienen,
und dnen Bermoͤgen daher zur Confiskalion bereits annotirt ist, werden hiemst wiederdolt das erstemal vor-
geladen, bei Verlust ihres Vermögens-Bürger= und Unterthanenrcchts innerhalb 4 Menaten a dato tei ih-
rem Oberamte sich cinzusinden, und den Conscriprions-Gesezen sich zu unterwerfen, und zwa. von Mar-