Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

277 
befohlen, daß diese patriotische Handlung unter Bezeugung des reinsten Dankes dieser Ver- 
wundeten öffentlich bekannt gemacht werden soll. Den 25. Jun. 1800. 
Stuttgart. Die Mitglieder des Magistrats der Königl. Restdenzstade Ludwigsburg ha- 
ben für dte Kön verwundeten Soldaten, 110 fl. an den General-Armee-Arzt D. v. Jacobi 
eingeschikt, welche derselbe nach Allerhchstem Befehle Sr. Königl. Mas. unter dieselbe 
auszuthellen hat. Allerhächstdieselde haben hierüber die allergnädigste Zufriedenheit bezeugr, 
und befehlen, daß dieser patriotischen Handlung rühmlichst Erwähnung gelhan werden soll. 
Den 1. Jul. 1809. ' 
Stuttgart. Se. Königl. Maj. haben auf geschehene allerunterthänigste Meldung 
des General-Armee Arztes D. von Jacobi allergnsdigst befohlen, daß über den Beitrag 
von 123 fl o kr. welchen das Königl. Ober-Conststerium zum nemlichen Zwek eingeschikt 
hat, die allerhöchste Zufriedenheit ebenfalls ffentlich bekannt gemacht werden soll. Den 3. Jul. 
Stuttgart. Se. Königl. Maj. haben allergnädigst genehmigt, daß die von einem 
Anony do zur Landes-Vertheidigung unrerm 25. Jun. d J. an die Königl. General-Kriegs- 
Kasse eingesandte Geldsumme von 22 fl. angenommen werden dürfe; wovon der Einsender 
hiemit in Kenntnis gesezt wird. Den 1. Jul. 1809. Kön. Kriegs-Collegtum. 
Mergentheim. Von dem zur Bestrafung der Aufwiegler und Rädelsführer an der 
in dem Fürstenthum Mergenthelm eusgebrochenen frevelhasten Rebellion, allergnddigst nie- 
dergesezten Martial. Gericht, sind am 1. und 2. Jul. d. J. nachfolgende Strafurtheile ge- 
fällt und der allerhöchsten Intention Sr. Königl. Majs. gemäs, sogleich vollzogen worden: 
1) Wurde Franz Werner von Markelsheim, als des Hochverraths schuldig, zur To- 
desstrafe durch den Strang und Vermögens-Confscation, 
2) Joseph Lur von Ningershausen, wegen sch werer Verbrechen gegen den König und 
den Staat, zu lebenlänglicher Festungsarbeit und Vermögens: Conßiscation, 
3) Heinrich Dörner von Altshausen, wegen eines indirecten Antheils, zu 3 monalli- 
cher Festungsarbeit, 
4) Deter Kilian von Oberbalbach, als Hochverrither, zur Todesstrafe durch Erschießen; 
5) Jehann Fischer, Meelhändler von Mergentheim, wegen schwerer Verbrechen gegen 
den König und Scaat, zu lebenslänglicher Fesiungsarbeit neben Vermögens-Confiseation, 
6) Joseph Heim von Markelsheim als Hochverräther zur Todesstrafe durch Erschießen 
und zu Vermögens-Confiseation, 
7) Sebastian Scholl von Markelsheim, wegen besonders thätigen Antheils an dem 
Aufruhr, zu §s jähriger Festungsarbelr, - 
s-)PaulAichingervonMarkelsheimalsHochverräkhsrzur«TodeostrascdurchEcschiest 
sen und zur Vermoͤgens-Confiscation, 
9) Lorenz Haun von Oberbalbach als Hochverraͤther zur Todesstrafe durch Erschießen 
und Vermögens Confiscation, 
10) FranzSchies von Oberbalbach, zur Todesstrafe durch Erschießen und Vermoͤgens- 
Confiscation, welche Urtheile sogleich in Vollziehung gesezt wurden. Den 2. Jul. 1300. 
" Königl. allergnädigst niedergeseztes Marttal-Gericht. 
Vorladung und Stekbrief 
Da bei dem von den Königl. Würrtembergischen Unterthanen des Fürstenthums Mer- 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.