Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

Nro. 34. 1809. 285 
Königlich= Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakk. 
Samstag, 185. Jul. 
  
Verordnung, die Püblication der Wilderei-Ordnung betreffend. 
Frlderich, von Gottes Gnaden, König von Wäörttemberg rc. 2c. 2c. 
Da Wir wahrzunehmen gehabt haben, daß die Wilderei-Ordnung noch nicht in allen 
Theilen Unsers Königreichs verkündet worden sel, so ertheilen wir den Oberämtern, in de- 
feen Ames= Bezirk die Bekannemachung derselben nicht bereits gehörig erfolgt ist, hierdurch 
den Befehl, durch ösfentliche Publikation sie zur Wissenschaft ihrer sämelichen Amts-Unter- 
gebenen bringen zu lassen. Daran rc. Eßlingen, im Königl. Ober-Justtz= Collegio, 1. Se- 
nats, den 20. Jun. 1809,. 
Decret des Königl. Ober-Justiz= Colleg. U. Senats. Das Einleggeld in Appellations= 
Sachen betr. d. d. 8. Jul. 1800. 
Da seit der Promulgatien der neuen Königl. Tar-Ordnung manche Irrungen in Räk- 
stcht auf das Einleggeld in Appellations-Sachen sich ereignet haben, indem theils noch das 
alte Einleggeld mit 3 fl. 20 kr., theils und meistens aber, zwar die neue Einlegtate mit 
4 fl., jedoch ohne die Schreibgebühr zu 27 kr. eingesendet worden; so findet man sich hier- 
durch veranlaßt, zu künftigee Vermeidung solcher Illegalitäten andurch zur allgemelnen 
Nachachtung in Erinnerung zu bringen, daß nach der Vorschrift der neuen Königl. Tax- 
Ordnung, bei Einlegung von Appellations-Acten an den 2ten Senat des Kön. Ober-Justiz= 
Collegi, der Betrag von 4 fl. 24 kr. als Einleggeld, sowohl für Tax= als Schreibgebühr, 
hinführo zu emrichren ist. Stuttg. den 8. Jul. 1809. 
Decret der Königl. Ober-Finanz-Kammer, Depark. der indirekten Steuern, die 
Einsendung der Tazzelder betr. d. d. 5. Jul. 1800. 
Die sämtlichen Königl. Cameral= und Forst-Kassen= Aemter werden hiemit angewiesen, 
die noch rükständigen Targelder von 1803. unverweilt an die General= Tax-Kasse, die neue- 
te Targelder von 180FS. hingegen an die General-Domanial-Kasse einzusenden. Stuttg. 
den s. Jul. 13809. 
Straf-Erkenntnisse des Königl. Ober- Justz-Sollegi I. Senats. 
Ad Mand. Sacr. Regia Mlaj.= 
Den 16. Jun, wurde Johann Martin Norz von Oberndorf, Herrenberger Oberamts,
	        
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