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Stuttgart. Die Nitglieder des Museums in Stuttgart haben zur Unterstuͤzung
der im Kampf fuͤr das Vaterland verwundeten Krieger bis jetzt 286 fl. 36 kr. gejammielt,
und solche einstweilen durch die Administra:ion des Musenms der unterzeichneten Behoͤrde
abliefern lassen, mit dem Bemerken, daß die Subscription offen bleibe, und die weitere Bei-
traͤge nachgeliefert werden.
Auf Sr. Koͤnigl. Majestaͤt allerhoͤchsten Befehl ist diese Summe dem General-
Armee-Arzt D. von Jacobi zur zw kmässigen Verwendung zugestellt worden, und wird
diese patriotische Unterstüzung unter öffenrlicher Danksbezeugung zur allgemeinen Kenntniß
gebracht. Den ro. Jul. 1809. Kenigl. Ober-Policei-Direction.
Stuttgart. Der Magistrat und einige Honerattoren zu Reutrlingen haben für die
im Kampf verwundete Königl. Soldaten die Summe von 74 fl. 26 kr. hieher gesender, wel-
che dem allerhöchsten Befehl gemäß dem General-Armee-Arzt D. von Jacobi zur Ver-
theilung zugestellt wurden. Den patrtorischen Gebern wird hierüber das allergnädigste
Wohlgefallen zu erkennen gegeben, und zugleich der richtige Empfang und die beabsichtete
Verwendung hiemit zugesichert. Den 10. Jul. 1809. Königl. Ob. Yol. Direction.
Vorladung und Stekbrief.
Da bei dem von den Königl. Württembergischen Unterthanen des Fürstenthums Mer-
gentheim gegen ihren König und Herrn ausgebrochenen Aufeuhr, und dem Anmarsch der
Königl. Truppen von dem Mühlwehr-z oder Borberger-Thor-Thurm aus auf die Kön. Trup-
pen, und deren commandirenden General geschossen worden, und die grösten Verdachtsgründe
vorhanden sind, daß diese große Frevelthat von dem Nleclicinz# Candickatus Bottinger aus
Mergemheim, und einem Namens Eink geweßten Leibjäger in Privat-Diensten des vorma-
ligen Hoch und Deutschmeisters verübt worden, auch solche sich von der Zeit an slüchtig ge-
macht haben; so werden dieselbe andurch ausgefordert, und peremtorisch vorgeladen, in einem
Zeitraum von 0 Tagen, wovon auf jeden Termin 3 Tage gerechnet werden, vor dem in Mer-
gentheun etablirten Königl Martial: Gericht zu erscheinen, und sich üUber die ihnen angeschul-
dete Verbrechen zu verantworten, im Nichterscheinungsfall aber sich zu gewärtigen, daß sie
als des Verbrechens des Hochverraths geständig und überwiesen angenommen werden, und
gegen sie nach den peinlichen Gesezen in Contumeciam gesprochen werde. Zugleich werden
alle hohe und niedere Milicair-Behörden, auch Cidil= Obrigkeiten der verbündeten und neu-
tralen Staaten andurch ersucht, auf diese im nachfolgenden Signalement bezeichnete flüchrige
grobe Verbrecher zu fahnden, im Betretungsfalle sie handfest zu machen, und wohlverwahrt
gegen Ersaz aller Koster an das Königl. Marktal Gericht dahier einliefern zu lassen.
Signalement der beiden Flüchrlinge Medic. Candidatus Bottinger und Letbjäger Link
1) Medicind Candidatus Boteinger. Derselbe ist von Stacur groß und dik, gut gewach-
sen, gehr sehr aufrecht, hat eine schwarz bräunlichte Gesichtsfarbe, schwarze abgeschnittene
Haare, und dergleichen Augbraunen, eine etwas hohe Stirne, schwarze große Augen, eine.
längliche spizige aber dike Nase, volles rundes Gesicht, mitelen Mund, rundes Kinn, ohnge-
fähr 26. 28 Jahr alt, und trug gewöhnlich einen dunkelblauen Ueberrok mit dunkeln Knöpfen,
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