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Alt dorf. Saͤmtliche Oberaͤmter und oͤffentliche Behoͤrden im Koͤnigreich werden von bdem untcrfertig-
ten Oberamte geziemend ersucht, den in ihren untergebenen Amtsorten befindlichen disscitigen Conscriptionẽ-
pslichtigen aufzugeben, daß sie sich im nächstkünftigen Monat Frbruar, und längstens bis zum 10. d. Menats
dahier bei ihren EOltern, Verwandten und Pflegern einfinden, damic die Conscriptions-Tabellen ergänzk, und
ihre Erlaubnisccheine zum wandern oder dienen im Innlande erneuert werden können. Den 13. Jan. 1800.
4 *• · Koͤn. Oberamt allda.
Altenstaig. Sämtliche aus hiesigem Oberamt in den Könlgl. Staaten wandernde Concrikirke wer-
den benachrichtig t, daß die Kön. Cantons-Commisskon des Calwer Kreises bis den 22. Febr. zur lcurigen
Musterung und Neossien der Conscriptions-Listen hier eintreffen werde, daß sich also diese Conccribirte auf
gedachte Priin ihr Heimwesen zu begeben haben, um die ihnen sonst zu erwarten stehende Strafen und nach-
theilige gesezliche Folgen zu vermeiden; zugleich werden die Obrigkeiten derjenigen Orte in den Kön. Staaten,
wo sich Conscriptonsplichtige aus hiesigem Oberamt aufhalten sollten, ersucht, dieselbe in ihre Heimath zu
verweisen. Den 3. Jan. 18090. « Oberamt allda.
Backnang, mit Murrhardt, Riethenau, Mittelschönthal und den Patrimonial-Aemtern. Da Dien-
stag den 7. Gebr. die Conscription in dem hiesigen Oberamt vorgenommen werden wird, so werden hiemit alle
diesenigen, welche sich ausserhalb dem hiesigen Oberamt aufhalten, von Oberamtswegen aufgeforderk, sich ganz
unfehlvar einige Tage vorher in ihrem Heimwesen einzusinden, und der Conscription sich zu unterwerfen.
Den 22. Jan. 1809. « Koͤn. Oberamt allda.
Beilstein. Alle von hiesigem Oberamt abwesende militairpflichtige ledige Pursche werden andurch oͤf-
fentlich aufgerusen, bis in die Mitte Februars ganz unfehlbar in ihrem Heimwesen, als um welche Zeit die
Contcription vorgenommen werden wird, sich um so gewisser rinzusinden, als sie im Ausbleibungsfall nicht
nur sich selbst unangenehme Folgen zuziehen, sondern auch ihre Eltern, Vormünder oder Pleger durch ihr
Nichterscheinen in Verantwortung sezen würden. Den 20. Jan. 18090. Oberamt allda.
Böblingen. Da am ak. Febr. mit der Militair-Consrription im hiesigen Oberamte der Anfang ge-
macht werden wird, se werden nicht nur alle auswaärts befindlichen Militalrpflichligen (mit Einschluß der
unbedingk-Untüchtigen, die nicht schon zweimal von den Militair--Aerzten als solche anerkannt worden sind)
hierdurch aufgesordert, auf diesen Termin sich in ihrem Heimwesen zur Musterung um so gewisser einzufin-
den, als sie sonst die mit ungehorsamem Ausbleiben verbundenen Nachtheile zu gewarten haben; sondern auch
zugleich alle Obrigkeiten im Königreich ersucht, sie nach Hauß 4 weisen, und pernach keinen mehr aus dem
biesigen Oberamte ohne neues vorschriftmä#siges Certisikat zu dulden. Den a4. Jan. 1809. Oberamt.
Calw. Da am 1. Febr. d. J. in disseitigem Oberamt die dies jährige Revision der Censcriptions-Listen
vorgenommen wird, so werden sämtliche Cantonspflichtige vom hiesigen Oberamt, welche gegenwärtig von ih-
ren Geburtsorten abwesend sind, aufgefordert, sich ohnfehlbar an dem genannten Tag um so gewißer in den-
selben einzufinden, als sie in dem entgegengesezten Fall mit Strafe würden belegt werden; auch werden die
Hochlöbl. Oberämter ersucht, die sämtliche aus dem hiesigen Oberamt in ihren Amtsbezirken besindliche Canto-
nisten in ihr Heimwesen zu verweisen. Den 20. Jan 1800. Oberamtsverweserei allda.
Gmünd. Da bis den F. Febr. d. J. die Revision der Conscriptions-Kisten durch das Känigl. Krcls-
amt Schorndorf allhier, so viel die sämtliche Ober-und Souverainetäts-Amts Angehbrige anbetrift, mit Aus-
schluß der Stadt, vorgenommen werden wird, so haben diejenige diesseitige Ober= und Souverainetäts-Amts
angehörige Cantonspflichtige, welche gegenwärtig von ihren Geburtsorten abwesend sind, sich um so gewißer
gedachten Tags, Vormittags auf hiesigem Ra dan einusinden, als sie sonsten mit Strafe belegt werden
würden. Sämtliche Königl. Ober= und Souverainetäts-Aemter werden geziemend ersucht, diese Anordnung
denjenigen disseitigen Cantonspftichtigen, welche sich in ihren Amts Distrikten aufhalten, gefällig bekannt zu
machen, und ihnen bei Strafe aufzuerlegen, auf erwähnten Termin sich hier einzufinden. Den 20. Jan.
09. · Koͤnigl. Oberamt allda.
Heilbronn. Die aus Stadt und Amt Heilbronn abwesende Conseripkionspflichtige vom 1#Ften Jabre
an werden aufgesordert, ungesäumt nach Hause zu kehren, indem die Revision der Conscriptions= bisten hier
mit dem r. Febr. ihren Anfang nimmt. Den 20. Jan. 1800. Oderamt allda.
Hornberg. Sämtliche Königl. Oberämter werden geziemend ersucht, die in ihren 2 befindli-
% zu disseitigem Ober= und Souverainetäts-Amts gehbrige Cantonisten sogleich nach Hause und an ihre
brigkeiten zu weisen, wenn auch gleich der in den ausgestellten Scheinen und Pässen ausgedrukte Termin
bitz auf den lezten Februar d. J. reichen sollte. Den 16. Jan. 1800. Oberamt alda.