Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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verübten Raubes, neben dem Ersaz aller Kosten und Schäden zu sechsjähriger Festungsars 
beit zu Hohenasperg verurcheilt. 
Den 22. Aug. wurde Conrad Hoß von Wanzheim, dee beim Amts-Oberamt Stuttgart 
wegen wiederholten Diebstahls verhaftet war, zu ein und einhalbjähriger Festungsarbeit con- 
demnirt, mit deme, daß derselbe nach erstandener Strafzeit bis zur erprobten Besserung in 
einem Arbeitshauß zu verwahren sei. 
kod. wurde Joseoh Marchesseau von Enzingen aus dem Schweizer-Kanton Solothurn, 
im Oberamt Ehingen, punkte homicidii & kurti, zu lebenslänglicher Zuchthaußstrafe zu Eud= 
wigsburg, unter Anhaltung zu schwerer Arbeit condemnirt. 
Den §s. Sept. wurde der bei dem Koͤuigl. Oberamt Canstadt plto furti reitersti inhaf- 
tirte Daniel Vogt von Winterbach zu vierjähriger Zuchthauß -Arbeit zu Gotteszell bei 
Gmünd, verurtheilt. 
Den g. Sept. wurde Johann Jacob Strähle von Eglosheim, der bei dem Kön. Ober- 
amt eudwigsburg plto furti reiterati inhaftirt war, zu zwei und einhalbjähriger Festungsar- 
beic zu Hohenasperg verurtheilt. 
Erknntniß des Kön. Ober-Justiz-Collegi IIten Senats. 
In der Appellations= Sache von Beilstein, zwischen dem Beken= Obermeister Fischer 
vollt endwigsburg, als Pfleger der Dinkelmännischen Kinder, und dem Seklermeister Vetter 
allda, Klägern, Appellanten an einem, und Ludwig Sperr, Cenrad Zeh, Alerander Martin, 
Johann Klumpp, Balrtas Klein und Johann Deyhle, sämtlich von Höpfigheim, Beklagten, 
Appellaten, am aonvern Theil, wurde das Verfahren in erster Instanz und die von dem Stadt- 
gericht ausgesprochene Urthel als unförmlich und resp. nichtig per Relcriptum von Amtswe- 
gen cassfre und ein neues Verfahren vor dem Nichter erster Instanz angeordnet, Stuttgart, 
den 6. Sept. 1809. 
Sudwigsburg, Irrenhaus. Die Einsendung der Irrenhaus= Kostgelder betr. 
Diejenigen Stellen, welche die an sie ausgeschriebenen Kostgelder für Irren pro Geor= 
li 1803. noch nicht bezahlt haben, werden hierdurch ersucht, dieselben in möglichst kurzer 
Seren an unterzeichnete Beamtung einzusenden. Den 18. Sept. 1800. 
Königl. Jrrenhaus-Pflegamt. 
  
Se. Königl. Maj. haben durch ein Decret vom 8. Sept, dem Rechnungsrath Stim- 
n el zugleich die Stelle eines Cassiers und Rechners bei dem Koͤnigl. Militaͤr- Institut zu 
uͤbertragen, 
vermoͤg allerhoͤchsten Decrets vom 14. Sept. die Ober-und Landumgelders:Stelle in den 
Cameral-Disrikten Sindelfingen und Merklingen dem bisherigen Oberumgelder in den Came- 
ral-Distrikren Rosenfeld und Dornhan, Keller, zu übertragen, sofort den Distrikt Ro- 
senfeld dem (pfberumgelder in Horb, und den Distrikt Dornhan dem Oberumgelder in Freu- 
denstatt zuzutkheilen allergnädigst geruht. 
Durch ein allerhöchstes Dekret vom 15. Sept. haben Se. Königl. Maj. dem Kön. 
Milalen Fieiherrn Ludwig Carl von Wöll warth zu. Laubach die Adels-Decoratiyn des 
buigreichs zu verlethen geruht.
	        
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