Nro. 47. 1809. 413
Königliche Württembergisches
Staats= und Regierungs-Blakt.
Samskag, 7. Okt.
Die Aufnahme der Schuziuden zu Treibung bürgerlicher Gewerbe betr.
Da Se. Königl. Maj. zu verordnen gdst. geruht haben, daß in Zukunft jeber Schuz-
jude, der sich qualisicirt, ein bürgerliches Gewerbe zu treiben, unter Beobachtung der gesez-
lichen Vorschriften und Entrichtung der gewöhnlichen Abgaben, wie ein anderer Bürger,
und Unterthan in die geeignete Zunft aufgenommen werden soll, so wird solches den sämt-
Kreis= und Oberämtern hiemit zur Nachachtung und weiteren Bekannmmachung eröfnet-
Decr. Sturtg. in Königl. Ob. Regier. Ob. Pol. Depart. den s. Okt. 1809.
Straf-Erkenntnisse des Königl. Ober- Jusliz-Collegi# I. Senats
« Ad Mand. Sacr. Regiæ Maj.
Den 19. Sept. wurden in der Inquisitions-Sache gegen die Theresie Harder, vulgo
rothe Näherin, zu Biberach und deren Censorten, ## procurali adbortus &c. folgende
Seraf-Erkenntnisse gefällt, und zwar:
Die Haupt-Inquisitin Thereska Harder, wurde wegen der, durch Treibung eines Ge-
werbes mit Abortiv. Mineln verübten zahlreichen und schweren Verbrechen, nach vorgängi-
ger zwetmahliger Aufstellung auf der Schandbühne zu lebenslänglicher Zuchthaußstrafe bei
harter Arbeit verurtheilr.
Von den übrigen Inquissten, welche sich einzelner Aborts-Vergehen schuldig gemacht
haben, wurde
die Crescentie Käs, in Biberach zu zweijähriger,
die Elisabeth Wanner, von Bergershausen, zu vierjähriger,
Christine Dorner, von Dieterswangen, zu sechsmonatlicher,
Waldburge Berghofer, von Ellmannsweiler, zu zehenjähriger Zuchthausstrase, deremr
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Deter Wüst, auf dem Scein, zu zehenjähriger Festungsarbeit, und deren Mieschuldige,
Elisabeth Wüst, so wie die Murter der Berghofer, jede zu sechsmonatlicher Zuchr-
hausstrafe,
die Ursula Baumgaͤrtner von Bergershausen, zu fünfjähriger Zuchthausstrafe,
dle Crescentie Hut, von Metenberg, und deren correus,
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