Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

Nro. 47. 1809. 413 
Königliche Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakt. 
Samskag, 7. Okt. 
  
  
Die Aufnahme der Schuziuden zu Treibung bürgerlicher Gewerbe betr. 
Da Se. Königl. Maj. zu verordnen gdst. geruht haben, daß in Zukunft jeber Schuz- 
jude, der sich qualisicirt, ein bürgerliches Gewerbe zu treiben, unter Beobachtung der gesez- 
lichen Vorschriften und Entrichtung der gewöhnlichen Abgaben, wie ein anderer Bürger, 
und Unterthan in die geeignete Zunft aufgenommen werden soll, so wird solches den sämt- 
Kreis= und Oberämtern hiemit zur Nachachtung und weiteren Bekannmmachung eröfnet- 
Decr. Sturtg. in Königl. Ob. Regier. Ob. Pol. Depart. den s. Okt. 1809. 
Straf-Erkenntnisse des Königl. Ober- Jusliz-Collegi# I. Senats 
« Ad Mand. Sacr. Regiæ Maj. 
Den 19. Sept. wurden in der Inquisitions-Sache gegen die Theresie Harder, vulgo 
rothe Näherin, zu Biberach und deren Censorten, ## procurali adbortus &c. folgende 
Seraf-Erkenntnisse gefällt, und zwar: 
Die Haupt-Inquisitin Thereska Harder, wurde wegen der, durch Treibung eines Ge- 
werbes mit Abortiv. Mineln verübten zahlreichen und schweren Verbrechen, nach vorgängi- 
ger zwetmahliger Aufstellung auf der Schandbühne zu lebenslänglicher Zuchthaußstrafe bei 
harter Arbeit verurtheilr. 
Von den übrigen Inquissten, welche sich einzelner Aborts-Vergehen schuldig gemacht 
haben, wurde 
die Crescentie Käs, in Biberach zu zweijähriger, 
die Elisabeth Wanner, von Bergershausen, zu vierjähriger, 
Christine Dorner, von Dieterswangen, zu sechsmonatlicher, 
Waldburge Berghofer, von Ellmannsweiler, zu zehenjähriger Zuchthausstrase, deremr 
— 
Deter Wüst, auf dem Scein, zu zehenjähriger Festungsarbeit, und deren Mieschuldige, 
Elisabeth Wüst, so wie die Murter der Berghofer, jede zu sechsmonatlicher Zuchr- 
hausstrafe, 
die Ursula Baumgaͤrtner von Bergershausen, zu fünfjähriger Zuchthausstrafe, 
dle Crescentie Hut, von Metenberg, und deren correus, 
—
	        
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