Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

irs-Prozeß-Tabelle. 
  
Ob u. wann ein 
Versuch bei den 
Glaubigern in 
Ansehung eines 
Nachlasses oder 
Dilations-Ver- 
rages gemacht 
worden? 
Erlöses gesche- 
hen? 
Wenn die Versiei- 
gerung der Guͤter 
und Effecten vor- 
gegangen, wie die 
Verwendung des 
und wann die 
Gant-Verwei= 
sung vorgenom- 
men worden sey? 
Wann die Priori- 
täts-Urtel eröfnet, 
Ob von einem oder 
mehreren Glaubi- 
gern Appellatio= 
nen gegen die Lo- 
cations= Sentenz, 
oder Gannt-Ver- 
welsung ergriffen 
worden set. 
  
  
  
z. Beispiel: 
a) In Hinsicht auf 
die allenfallsige 
leichbaldige Be- 
iedigung der vor- 
ger, bei welchen 
ganz bestimmt vor- 
auszusehen, daß sie 
ihre Bezahlung 
aus der Masse er- 
halten müssen; 
b) in Ansehung der 
einstweiligen siche- 
ren Anlegung zu 
Capital; 
c) Mittels Ausbe— 
zahlung Alimen- 
ten= Gelder 2c. 
  
züglichsten Glaubi. 
  
  
 
	        
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