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oder andern dieser Puloer-Mühlen Lust bezeugen, und eine legale Caution von Foo fl. zu prästiren im Stand
sind, sich gedachten Tags, Morgens 8 Uhr in der Cameral-Amtswrhnung allb#er einsenden, de Bestands-
Conditionen vernehmen: und der weitern Verheidlung anwohnen können. Die Pulvermähle zu Urach besteht
in einem gut eingerichteten Wohn-Wasch= und Dörrhauß, der Pulvermühle, und ungefehr 2 Morgen Graß-
und Balungarten. Die zu Mezingen hingegen in einem Wohn-Wasch= und Dörrhauß, der Pulvermühle,
18 Vrtl. Kraut und 3 Bril. Baum= und Graß Garten. Den 7'5. Nov. 1800.
Kreis-Stcueramt Urach, und Cameral-Verwaltung daselbst.
Stuttgart. Dir unker dem Kön. Infanterie-Regiment Prinz Paul im Feld Kelanden Hautboist
Peter Vasenthon von Stuttgart gebuͤrtig, ist den 15 Okt. d. J. auf dem Marsch von Wien desertict. Alle
inn und ausländische owrigkeitliche Behörden werden daher ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, ihn im
Betretungsfall zu arretiren, und wohlverwahrk an das hiesige Oberamt einzuliefern. Den 27. Nov. 1
Kön. Stadt-Oberamt.
Stuttgart, Amt. In den ersten Tagen des nächsteintretenden Monats Januar wird die Conserkption
der milit airpflichtigen Mannschaft des Amts-Oberamts vorgenommen. Alle von ihrem Heimwesen abwesende
Militairpftichtige des Stuttgarter Amts-Oberamts werden daher unter ernstlicher Verwarnung vor allen nach-
theiligen Folgen aufgerufen, mit Ende Decembers unfehlbar in ihr Heimwesen zurükzukehren. Den 23. Nov.
1809. Koön. Amts-Oberamt.
Ludwigsburg. Da die Conscription der militärpflichtigen Mannschaft des disseitigen Oberamts in den
ersten Tagen d. ursskomaneneen Monats Januar vor sich gehen wird, so werden alle militärpflichtigen Sup-
jecte der hlesigen Sta't und des übrigen Amtsbezirks andurch unter Verwarnung vor allen nachtheiligen Po
gen ausgesordert, mit dem Ende Decembers unfehlbar in ihrem Heimwesen sich einzusinden. Den 2a. No#r-
1809. Kön. Oberamt.
Heilbronn. Da mit dem zweiten Januar r8r0. die Musterung der Conscripkionspflichtigen nach den
mniuen Conscriptions-Listen in dem hiesigen Oberamt ihren Anfang nimmt, so werden alle ausserhalb des
Oberamtsbezirks befindliche Conseriptionspflichtige aus der Stadt und den Amtsorten aufgefordert, sich spate-
stens en 1. Jan. 1810. unfehlbar in ihrem Heimwesen einzufinden. Den as. Nov. 1809. Oberamt.
Nürtingen. Da in den ersten Tagen des künstigen Monats Januar sn dem blesigen Ober-
amt mit dem neuen Conscriptions-Geschäft der Anfang gemacht werden wird, so werden samtliche Königl.
Hochlöbl. Oberämter und übrige Orts-Vorsteher gebeten, den zum Nurtinger und vormaligen Neuffer Ober-
amt gehörigen, sich auswirts befindlichen Cantonisten, wozu nun auch die bisher unbedingt erxemt gewesene
zu rechnen sind, aufzugeben, daß sie sich auf gedachte Zeit unfehlbar in ihrem Heimwesen einfinden sollen.
Den 25 Nov. 180). Kön. Oberimt.
Stokach Der disseitige Amtsuntergebene Joseph Brunner von Zizenhausen seiner ProfeFion ein Schu-
ster, welcher ohne ovrigkeitliche Erlaubniß cusgewich'n ist, wird hiemit aufgefordert, sich ohne allen Verzug
in sein Heimwesen zurükzubegeben. Den 20. Nov. 1809. Kön. Oberamt.
Waldsee. Die aus hiesigem Oberamt abwesenden Militärpflichtigen werden aufgefordert, mit dem An-
fang des künftigen Monais Januar sich in ihrem Geburts-Olt einzuftnden, und sich der Musterung für das
Jahr 1gl# zu unterwerfen, widrigenfalls sie die aus ihrem Ung horfam nach den Gesezen für sle entstehen-
den Nachtheile sich selbst zuzuschreiben haben. Den 21. Nov. 1809. Kön. Oberamt.
Beilstein. Der bei dem Königl. Infanterie-Regiment Prinz Paul gestandene Tambour, Christian
Kleindienst von Auenstein, ist den 22. Okt. aus der Station Waidling in Oestreich defertirt. Es werden da-
her sämtliche Obrigkeiten gehorsamst ersucht, auf denselben genau zu fahnden, ihn auf Betreten zu arretiren,
und entweder zur nächsten Militair= Behörde oder zum hiesigen Oberamt einliefern zu lassen. Den 25. Noe.
1809. Kön. Oberamt.
Bietigheim. WVon dem Königl. Urmee-Coros in Oestreich ist der bei dem Leib-Chcevaurlegers-Regi-
ment gestandene Unterofsizier David Ekstrin von Gros-Ingersheim, mit dem Dienstpferd samt Sattel und
Zeug am g9. Okt. d. J. desertirt. Alle Miltär= und Polizei-Behörden werden daher-geziemend ersiccht, den-