Nro. 56. 1809. 435
Koͤniglich- Wuͤrttembergisches
Staats= und Regierungs-Blakt.
Samstag, g. Dec.
Die Abstellung des sogenannten Ausschenkens bei den Färber-Gesellen betr. d. d. 1. Dec. 1800.
Doa man in Erfahrung gebracht, daß die ergangene General, Verordnung vom 16. Mai
(Staats= und Regierungs-Blate Nr. 33 von 7807.) die Abstellung des sogenannten Aus-
schenkens bei den Färber-Gesellen betreffend, nicht genau beobachtet wird; so sleht man sich
veranlaßt, den Königl. Kreis= und Oberämtern die genaue Befolgung dieses Gesezes, ernst-
lich einzuschärfen, und ihnen zugleich aufzugeben, die Zuntt= Vorsteher und übrige Meister
des Färber: Handwerks nochmalen hievon in Kenntniß zu sezen. Stuttgar#, in Kön. Hber-
Reg. Ob. Pol. Depart, den 1. Dec. 1809.
Bekannemachung,
Da mie dem lanfenden Monat December auch der gegenwärtige Jahrgang des Regie-
rungs-Blatts sich schließt: so sieht man sich veranlaßt, sämmnliche Abonenten, sie seien öf-
fentliche Behörden oder Privatpersonen zu baldiger Berichtigung der Pränumeration auf
die erste Gälste des nächsten Jahrgangs außzufordern.
Der Mreiß bleibe der bisher festgesezte, von ## fl. go kr. für das Halbjahr. Auch in
Absicht auf die Ordnung in welcher die Bestellungen zu machen, und die Pränumerations=
Gelder zum Cassier= Ame für das Regierungs= Blatt zu liefern sind, har es bei der bieheri-
gen in dem Regierungs--Blatt Nro. 103. vom Jahr 1807; Nro. 54. vom Jahr 1868;
und Nr. 27. von diesem Jahr bekannt gemachten Einrichtung sein Verbletben; wobei wan
übrigens bemerkt, daß man zu Wermeidung der sonst vielfach entstehenden Itrungen moͤg-
lichste Beschleunigung der Bestellungen und der Einsendung der Pränumerations= Gelder
erwarte. "
Vollstaͤndige Exemplarien der Jahrgaͤnge 1807. 1808. 1800 werden, das Exemplar
für 3. fl. abgegeben, und von der nun vollendeten Sammlung der General-Rescripte und
Verordnungen von 106. das Eremplar für 1 fl. Einzelne Stüke des Regierungs-Blatts-
werden mit 4 kr. bezahlt, größere Verordnungen aber, welche als Ertra-Beilagen mit dem
Regierungs-Blatt ausgegeben wurden, z. B. die Zoll-Accis-Tar= und Seempel Ordunng
so wie die Register dem Bogen nach mit 3 kr.