Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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schlagen, und ist zur Verleihung dieser Sommer-Schagewaide der 39. Dec. ausgesezt. Es wird daher die- 
ses Vorhaben dem Publikum bekannt gemacht, dami sich die Siebhaber hierzu, mit obrigkeitlichen Attestaten, 
ratione ku½n Meister-Rechts, Prädicats, Vermögen, an besagtem Tage, Morgens 0 Uhr, auf dem Rath= 
dauß zu eubach einfinden, die Bestands? Conditionen vernehmen, und der Verleitng dewengg woltm Den 
9. . 1809. . ramt Gmuͤnd. 
Teonberg. Das gleich unterhalb der Oehl= Mähle zu Hemmingen vorzunehmende Brückenbauwesen 
wird bis Donnerstag den 98. Decemb. Vormittags 0 Uhr zu Hemmingen in Abstreich gebracht werden. Die 
Liehaber können sich um die nähere Bedingungen bei dem hiesigem Oberamt täglich erkundigen. Den 4. Dec. 
t 
1809. Koͤn. Oberamt. 
Tübingen. Die Schaafweide zu Ofterdingen, Tübinger Oberamts, welche 300 Stuͤk ertraͤgt, wird 
bis Donnerstag den 28. Dec. auf weitere Jahre vom r. Merz 1810 bis 1813. auf dem Rathhaus zu Of- 
terdingen Vormittags 10 Uhr an den Meistbietenden verliehen werden. Die Liebhaber werden zu dieser Ver- 
bandlung mit Meister= und Concessions -Briefen, auch Zeugnissen ihres Vermögens und Aufführung eingela- 
den. Den 13. Dec. 1809. Kön. Oberamt. 
Wannenthal. Da die unterm . vor. Mon. vorgenommene Verleihung der herrschaftlichen Schaaf- 
weide zu Wannenthai, auf welcher vo# Stük aufgeschlagen werden dürfen, per Decr. d. d. 20. Nov. Baller= 
gnchigst nicht genehmigt worden ist, so wird die wiederholte Verleihung bieße Schaafweide auf die 2 Jahre 
von Lichtmeß I810 — 181 2. bis Dienstag den 16. Jan. 1870. Bormittag 9 Uhr in dem Wohnhauß des 
herrschafel. Beständers zu Wannenthal vorgenommen werden, wo sich die Liebhaber mit obrigkeitlichen Atte- 
staten über Prädicat und Vermäögen versehen, einsinden wollen. Den 72. Dec. 1800#. 
Kreis= Steueramt Rottenburg und Cameral-Verwaltung Ebingen. 
Altenstaig. Den 38. Febr. 18ro. wird die Conscription im hiesigen Oberamt wieder vor sich gehen; 
es haben daher auf diesen Termin sämtliche ledige Leute aus hesigem Oberamt vom 1#ten bis zum 40 Jahr 
ohne Unterschied, da die Militärpflichtigkeit allgemein ist, sich in hiesiger Oberamts-Stadt unter Vermeidum 
der im Conscriptions- Gesez bestimmten Nachtheile und Strafen zu stellen, indem keinem die Ausftucht, bu n 
er nicht insbesondere citirt worden seie, zu Statten kommen wird. Den 7r2. Dec. 1800. K. Oberamt. 
Baknang. Sämtliche abwesende Conscriptionspflichtige des hiesigen Oberamts werden hierdurch von 
Oberamtswegen aufgefordert, sich zur Vorname der GConscription in den ersten Tagen des Febr. künft. Jahrs 
in ihrem Heimwesen einzusinden, um sich zur bestimmten Zeit vor hiesigem Oberamr stellen zu können, wi- 
drigenfalls sie die aus ihrem Ausbleiben entstehenden Nachtheile sich selbst zuzuschreiben we D###n 15. Dec. 
1809. n. Oberamt. 
Blaubeuren. Da in den ersten Tagen des künftigen Monats Januar, in dem hiesigen Oberamt, 
mit dem neuen Conseriptionsgeschast der Anfang gemacht werden wird, so werden samtliche Königl. Hochlöbl. 
Oberämter und übrige Ortévorsteher gebeten, den, zum Oberamt Blaubeuren gehörigen, sich auswärts be- 
findlichen Cantonisten aufzugeben, daß sie sich auf gedachte Zeit unfehlbar in ihrem Heimwesen einfinden sol- 
len. Den ec. 1809. . Koͤn. Oberamt. 
Böblingen. In dem hiesigen Oberamt wird gleich zu Anfang des Januars 1810. die Militär-Con- 
scription nach den neuesten Conseriptions-Gesezen erneuert werden. Es haben sich daher alle abwesenden 
Militärpflichtigen aus demselben mit Inbegriff der bisher eremten und nur mit Ausnahme derer, die schon 
2mal als unbedingt untüchtig erfunden worden sind, bis zum Neujahr zur Musterung in ihrem Heimwesen 
einzufinden, und ist hernach keiner mehr ohne neues vorschriftmäsiges Certificat auswärts zu dulden. 
10. Dec. 1800. 4 Kön. Oberamt. 
Ebingen. Smtliche zu dem Ebinger Oberamts-Bezirk gehörige Conscriptionepflichtige untergebene 
werden hiedurch ausgerufen, bei der nach dem neuen Jahr vor sich he en Revision der Conscriptions- Liste 
behoͤrig zu erscheinen; bei Vermeidung der bekannten gesezlichen Strafen. Den 13. Der u#c t 
n. eramt. 
Maulbronn. Alle Conseriptionspflichtige des hiessgen Oberamts werden hiemit aufgefordert, bis den 
16. Jan. 1810. zu Hause zu erscheinen, indem an diesem Tag die jährliche Musterung anfangt. Den S. Dec. 
1809. Koͤn. Oberamt. 
Mergentheim. Die von ihrer Heimath abwesende Gonfcriptionspflichtige des hiesigen Oberamts, und 
besonders auch solche, welche nach den früheren Conforiptions-Gesezen exemt waren, werden dei Vermeidung
	        
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