Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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Bau: Departements. Ober-Hof-Bandepartement, X. 123. Präsidinm und Per#nale, 
tbend. Anstellung eines Ober-Hofbamnelsers, IX. 230. — Von! und Garten-Commesson 
ür die Residenz Sturtgart, 123. Ober-Intendanz und Personale, ebend. — Polst-Por#teo- 
Freibeir der Bau= und Garten- Femmission in Ludwigöburg, VII. 6553. — Landbau-De- 
partement, II. I71. 177. Die Landbaumeister, Bau-Controleurs, Sekreräre und Kar- 
elusten werden nach Gedürsuis bei den beiden ersügenannten Dep. gebraucht, ebend. Sechs 
zandbaumeister werden mit eben so vicl Comtroleurs in sechs Distrikte des Königreichs versezt, 
ölll. 303z. Ihre Bestimmung, ebend. Strassen-Brücken= und Wasserbau-Depar- 
tement. Stehr ausschließlich unter dem Ministerium des Innern, VII. 173. Die Revision 
der Rechnungen wird von Seiten der Ob. Fin. Kammer besorgr, ebend. 
Bau-, Concessienen. Für neue Gebäude, Werkstätten, Mühlen, Ziegelhütten, Wirthschaften, Braue- 
reyen und andere Gewerbe, sind dem Landwirtsch. Dep. übertragen, I7ODOie dabei 
vorkommenden Anstüme bat das Ob. Pol. Oep. zu beurtheilen und zu entscheiden, a1g. Nur 
mit Einer Bitrschrift nachzusuchen, VIII. 207. 
.Pau, Consignatlonen. Die für das Landbau-Dep. gehörigen zuerst an die Distrikté -Banmeister, 
die den Wasserbau becreffenden unmittelbar an da K. Lanobau-: Dep. einzusenden, VIII. 490. 
Termin, ebind. *- 
Bau= Einrichtung. In Hinsicht auf Feueregefahr, VIII. 20r. ff. Daß zu Stuttgart der untere 
Stock aller neuen Häuser ven Stein sepn musse, 300. 
Bauholz. Ueber dab Zimmer= und Wirkholz für die berechtigten Mahlmühlen von den Ob. Forstäm- 
tern alljährlich Berichte einzusenden, VII. sz. Wie diese Verichte verfertigt seyn i cbd. 
und ViIll. 102. Was die berechtigten Müller in Rüksicht auf ihren Holzbedarf zu beobachten 
haben, 102. 103. Vorgeschriebene Zeit, binnen welcher Gerechtigkeits= oder Gnaden-Bauyolz 
zun bestimmren Zwek verwendet werden sell, 207. Strafe im Unterlassungsfall, ebend. Was 
ei Gesuchen um freies Bauhelz u beobachten, 569. 570. Controlle über die wirkliche Ver- 
wendung des abgegebenen Baubolzes, ebend. 
Bau Nechnungen. Daß ohne Legitimation kein Bau-Aufwand werde passirt werden, VIII. 4090. 
Auonahme, ebend. Wie die Kostens-zZeitel der Beamten und Hanuowerkölente für Anfnahme 
der Bau= Ueberschläge und Bau-Bisitarionen von den Cam. Beamten in Rechmung zu brin- 
gen, s60. Die Handwerke-Verdienstzettel sollen von den Rechnungö-Beamten vor Einsen- 
dung zur Dekretur dem Distrikteb.mmeister zur Reviftton u. Moderatien üÜbergeben werden, s70. 
Bau= Ueberswläge. An die K. Landbau-Direction unmirtelbar einzusenden, VII. 150. Von den 
Baukosten für Gefängnisse werden besondere verlangt, J III. 353. Die K. Cam. Aemter haben 
die Jahr-Vau= Ueberschläge jeden Jabrs längst bi Martini zuerst den Distriktoé-Baumei- 
stern zuzustellen, Joo. Was diese damir veriuchehmen haben, edend. Das Landbau-Dep. mo- 
nirt ihte Einsendung , IX. 33. — Die das Wasserbauwesen betreffenden sollen unmittelbar an 
das K. Landbau-Dep. eingesan##t werden, VIII. 4 
Baum Verderber. Bestrafung derselden, VIII. Nr. Zo. S. 345. 
Baum; Sucht. S. Obstkultur. 
Beamte. Ueber die Land-B. in allen Fächeim, mit Ausschluß der Justiz-Werwaltung hat die Kön. 
Ob. L. Reg. die Obcraufsicht, O. M. J. 16. Die zu jedem Kreise gehdrigen sind dem Kreis- 
hauptmann untergeordner, §. 25. 
Beerdigungen. Bei den verschiedenen christl. Religiens-Parteien, VII. u10. Wie todtgefundene 
Persouen, deren TodeSart ungewiß ist, zu beerdigen, VIII. zos. Wie Verbrecher die im Ge- 
fängnis sterben, 3.6. Der Wgrübme= der Selbstmderder soll auf den Kirchhdfeu nicht 
mehr abgesondert werden, IX. 177. 
Beglaubigung der Urkunden, (. Dokumente, Beurkundung. 
Beherbergung. Der Fremden in Stuttgart; was dubei zu beobachten, VII. I0; durchpassierender 
Soldaten, 198; fremder Personen überhaupt, 448. 
Beiberichte, s. Berichte und Eingaben. 
Belsiz= Gelder. Die Aufsicht daruͤber hat das Rechn. Dep. der Ob. Fin. Kammer, VII. i71. 
 
	        
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